Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die Abtretungserklärung nach § 287 InsO
erfasst alle pfändbaren Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge. Damit ist primär das Arbeitseinkommen des Schuldners umfasst. Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO
erfasst. Erst recht ist ein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch nicht vonder Abtretung erfasst, da es sich hier nicht um Bezüge aus einem Dienstverhältnis handelt bzw. auch nicht um laufende Bezüge. Außerdem wohnt insbesondere Schmerzensgeldansprüchen eine Genugtuungsfunktion inne, die bei einer Abtretung nicht erfüllt werden kann.
Auch aus den Obliegenheiten des § 295 InsO
ergibt sich keine Verpflichtung zur Abführung der erwarteten Zahlung. Nur Erbschaften oder andere Arten des Erwerbs von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht sind mit ihrem halben Wert herauszugeben. Schenkungen ohne Bezug auf ein Erbrecht und Lotteriegewinne verbleiben dem Schuldner. Diese sonstigen Neuerwerbe soll auch im Interesse einer klaren Rechtslage dem Schuldner verbleiben.
Somit ist auch der von Ihnen erwartete Anspruch nicht nach § 295 InsO
herauszugeben. Darüber hinaus würde dies auch dem hinter einer Schmerzensgeldzahlung stehenden Gedanken zuwiderlaufen.
Schmerzensgeld an Treuhänder abführen?
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Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich befinde mich im Rahmen eines Verbraucherinsol-venzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase.
Aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers erhalte ich wahrscheinlich eine Schmerzensgeld-zahlung .
Frage:
1.Muß ich das Schmerzensgeld aufgrund der Abtretungserklärung an den Treuhänder abführen? 2.Ist es dabei von Bedeutung, das der dazu führende Behandlungsfehler schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde?
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Wohlverhaltensphase Wohlverhaltensphase Eröffnung Treuhänder
Wohlverhaltensphase Wohlverhaltensphase Eröffnung Treuhänder
Bewertung des Fragestellers
18. Januar 2011 | 13:06
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FRAGESTELLER 18. Januar 2011
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