Frage zum Sozialrecht (Krankenkasse)

16. Dezember 2010 17:10 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


17:45

Hallo, seit dem 01.11.2010 bin ich krankgeschrieben, d. h. seit dem 13.12.2010 muß jetzt meine gesetzl. Krankenkasse eintreten. Nun habe ich von der Krankenkasse Unterlagen zugeschickt bekommen, die diese von mir zurück haben möchten (nachdem mich in der genannten Zeit dreimal ein Sachbearbeiter der Krankenkasse angerufen hat um mich über meine Gesundheitszustand zu befragen).

Ich möchte wissen, ob die Krankenkasse berechtigt ist, die angeforderten Abfragen/Unterlagen von mir zu bekommen. Das Formular "Erklärung des Mitglieds zur Erlangung des Krankengeldes" ist ok.

Mich verwundert ein "Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit - allgemeine Fragen". Hier soll ich Ärzte und Therapeuten, bei denen ich zur Zeit in Behandlung bin, benennen (Name, Adresse, Telefon). Ferner soll ich Fragen beantworten zu gleichartigen Krankheitsbildern aus der Vergangenheit, welchen Beruf ich ausübe, welchen Beruf ich erlernt habe usw. Unter diesen Fragen soll ich noch eine Einverständniserklärung unterzeichnen, bei der ich mich einverstanden erkläre, dass meine behandelden Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, der Rentenversicherungsträger und die ARGE sämtliche Berichte, die für meinen Leistungsbezug relevant sind, an den Medizinischen Dienst der MDK bzw. sofern notwendig an die Betriebskrankenkasse herausgegeben werden dürfen, also im Prinzip meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Ferner daß die Krankenkasse Gutachten des MDK an den Rentenversicherungsträger weiterleiten darf.

Ein weiterer Bogen - "Fragen zum Beruf" - soll ausgefüllt werden. Arbeitszeit und Arbeitsweise, Beanspruchung Bewegungsapparat, äußere Einflüsse, besondere Anforderungen und sonstiges (Ankreuzverfahren). Mein Arbeitgeber hat mich erstaunt informiert, daß er auch einen ähnlichen Bogen bekommen hat (Fragen wie oben und unter anderem zum Ankreuzen ob eine Diät erforderlich ist oder unregelmäßiges Essen vorliegt???). Muß der Arbeitgeber das ausfüllen? Und welche Angaben muß ich machen, bin ich verpflichtet meine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden? Krankmeldungen sind immer ordnungsgemäß von mir an die Krankenkasse geschickt worden. Bin etwas verunsichert. War früher bei einer anderen Krankenkasse versichert und bin mit dieser Vorgehensweise nicht vertraut. Bei der vorherigen Krankenkasse genügte ersteinmal die Krankmeldung. Würde gerne wissen, ob das alles rechtens ist. Vielen Dank.

16. Dezember 2010 | 17:32

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld, d.h. eine Arbeitsunfähigkeit, vorliegenoder ob Sie ggf. auch eine andere Beschäftigung ausführen können. Sofern Sie diese Sozialleistungen begehren, sind Sie verpflichtet, entsprechend mitzuwirken bzw. die andauernde Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung nachzuweisen. Andernfalls wird Ihr Antrag abgelehnt werden. Ich empfehle Ihnen daher, der Aufforderung der Krankenkasse nachzukommen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Rückfrage vom Fragesteller 16. Dezember 2010 | 17:37

Muss/sollte ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Dezember 2010 | 17:45

Sehr geehrte Ratsuchende,

um Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen, sollten Sie dies tun.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

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