Haftbefehl gegen mich, darf ich in Urlaub fliegen?

8. Dezember 2010 10:46 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer

Zusammenfassung

Kann ich trotz eines zivilrechtlichen Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in den Urlaub fliegen, ohne am Flughafen verhaftet zu werden?

Ein zivilrechtlicher Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führt nicht automatisch zu einer Verhaftung am Flughafen, da keine polizeiliche Fahndung erfolgt. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Vollstreckung zuständig ist, von den Reiseplänen erfährt und die Verhaftung am Flughafen vornimmt. Um dies zu vermeiden, sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden und entweder die offene Forderung begleichen oder mit dem Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. eine Ratenzahlung vereinbaren.

Hallo, ich hoffe hier kann mir nun jemand einen Tipp geben gestern wurde mir von meinen Eltern in meinem alten Wohnort mitgeteilt das der Gerichtsvollzieher bei Ihnen mit einem Haftbefehl war. Nun meine Frage am Samstag dieser Woche fliege ich in Urlaub darf ich überhaupt fliegen oder werde ich direkt am Flughafen verhaftet?

Vielen Dank für eine Antwort

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Ein zivilrechtlicher Haftbefehl dient der Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Gerichtsvollzieher, § 901 ZPO . Ein solcher Haftbefehl wird immer dann erlassen, wenn ein Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann oder will und er sich weigert, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Die Vollstreckung des Haftbefehls erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, der den Schuldner dann verhaften lassen kann. In der Regel wird der Schuldner in Beugehaft genommen, bis die eidesstattliche Versicherung abgegeben wird, längstens aber für 6 Monate.

Auch bei einem zivilrechtlichen Haftbefehl kann es Probleme bei der Ausreise geben. Sie werden zwar nicht polizeilich gesucht, da der Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung zuständig ist. Es erfolgt üblicherweise auch keine Ausschreibung zur Fahndung, wenn Sie einen festen Wohnsitz haben. Dennoch empfehle ich Ihnen, die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und hier aktiv tätig zu werden. Sie sollten bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nachfragen, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist bzw. sich von Ihren Eltern die Daten des Gerichtsvollziehers aushändigen lassen und bei diesem die eidesstattliche Versicherung abgeben bzw. Ratenzahlung vereinbaren. Sie können die Forderung natürlich auch vollständig begleichen. Dies sollten Sie so schnell wie möglich tun, insbesondere, da die meisten Gerichtsvollzieher tagsüber schwer zu erreichen sind. Auch wenn Sie die Forderung vollständig bezahlen und die Daten des Gläubigers bekannt sind, rate ich Ihnen, sich in jedem Falle zuvor mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen, damit der Haftbefehl nicht vollstreckt wird. Im Zweifel können Sie sich nämlich nicht darauf verlassen, dass der Gläubiger sich um die Aufhebung des Haftbefehls kümmert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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