alleiniges Erbrecht

18. April 2006 22:50 |
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Erbrecht


Sehr geehrter Herr Anwalt,

kürzlich ist mein Mann verstorben. Er hat ein handgeschriebenes Testament(das zuhause geschrieben und von keinem Notar begläubigt worden ist) hinterlassen.
In diesem Testament steht wörtlich:
"Ich ... ... wohnhaft in ... ..., möchte meiner Ehefrau ... ... nach meinem Tod als alleinige Erbin einsetzen. Hochachtungsvoll ... ... (Datum)"
Dieses Testamen ist vom Amtsgericht bereits anerkannt worden.
Da keine Kinder vorhanden sind, bin ich als alleinige Erbin eingesetzt worden. ( Meine Schwiegereltern sind auch beide schon verstorben)

Jetzt ist vor ein paar Tagen sind vom Amtsgericht Vordrucke geschickt worden, in denen ich auch all meinem Mann seine Geschwister eintragen muss.
1. Warum?
2. Müssen sie einen Pflichtteil bekommen, wenn ich alleinige Erbin bin.

Vielen lieben Dankim Voraus!
Ich hoffe, Sie können mir eine ruhige Nacht bereiten!

Mit freundlichen
Grüßen
Nizi52

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie brauchen sich keine allzu großen Sorgen zu machen. Das Nachlassgericht benötigt die persönlichen Angaben der Geschwister Ihres Mannes, da es diesen als „Beteiligte“ von Amts wegen vom Inhalt des Testaments in Kenntnis setzen muss. Hintergrund dafür ist, dass durch das Testament ein sonst möglicherweise bestehendes Erbrecht der Geschwister ausgeschlossen wird.

Den Geschwistern Ihres verstorbenen Mannes steht auch kein Pflichtteil zu. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ergibt sich abschließend aus § 2303 BGB . Hierzu zählen nur die Abkömmlinge des Erblassers, seine Eltern sowie sein Ehegatte, soweit diese durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Ingo Kruppa
Rechtsanwalt
www.kruppa-ruprecht.de

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