Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen möchte ich einsatzangemessen wie folgt beantworten:
1.)
Es ist ein sogenannter Mehrbedarf. Dieser wird anteilig nach dem Einkommen der Elternteile berechnet (BGH, FamRZ 2008, 1152
).
2.)
Nein, es wird als Mehrbedarf berücksichtigt.
3.)
Nein.
4.)
Nein, solange das Kind nicht vom Stiefvater adoptiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre klare Antwort.
Eine kleine Nachfrage: das oben von Ihnen geschriebene gilt auch wenn die Eltern des Kindes nie verheiratet waren. (So hatte ich das ja auch gemeint).
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, dass gilt auch dann, wenn die Elternteile nicht verheiratet gewesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle