Kautionszahlung **NACH** Mieterkündigung noch nötig?

30. März 2006 19:37 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Abend!
Folgender Sachverhalt:
Einzug war 15. Juli 2005, dort war mündlich vereinbart, dass ich die Kaution erst ab Februar 2006 in dann 3 Teilen aufbringen muss...
Nun wurde mir von meinem Vermieter zum 03.02.2006 überfallartig (mit abringen einer Zwangsunterschrift!) ein Schreiben unter die Nase gehalten, indem stand:
"Zahlbar die Kaution in 3 Raten zu 350,- € ab dem 15.02.2006...", nun haben wir entsprechend dieser Drohgebärde die ersten 350,- € auf ein Sparbuch eingezahlt, und dem Vermieter eine Kopie zukommen lassen, zum Fristnachweis; Nun hätten wir natürlich zum 01.04.2006 die restlichen 700,- € auf dieses Sparbuch einbezahlt, und dann eben als KT-Sparbuch oder eine guenstigere Anlage wählend, verpfändet... (wie vereinbart!)
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FRAGEN:
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1. Nun habe ich aufgrund von diversen Nötigungen, plumpen Konfrontationen sowie Niederträchtigkeiten, die Wohnung auf den 30.06.2006 gekündigt!
Muss die Kaution noch entrichtet werden?
Bzw., wie kommen wir drum rum...?
2. Ein Anwalt des Vermieters hat uns heute durch einen **Normalbrief** wissen lassen, dass er uns zum 30.09.2006 kündigt (2.Parteien Haus inkl. Vermieter;() ...! Zudem stand in dem Schreiben, dass parallel ein Mahnbescheid wegen der Kaution beim AG eingereicht wurde? Obwohl eine andere Vereinbarung (schriftlich! s.o.) vom Vermieter mit uns getroffen wurde!?
3. Zudem gilt doch, das die Kautionssumme nur 3x Kaltmiete bedeutet...?
4. Wer zahlt die Anwalts- + Gerichtskosten?
Ich bin mir keiner Schuld bewusst?
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BITTE EINE **KONKRETE** und gegenüber dem Vermieter verwertbare AUSSAGE TREFFEN, VIELEN DANK! ;-)))
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Eingrenzung vom Fragesteller
30. März 2006 | 19:42
30. März 2006 | 20:00

Antwort

von


(919)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Dazu im einzelnen:

ad 1) Ja, die Kaution muß entrichtet werden, da der Vermieter einen mietvertraglichen Anspruch darauf hat. Schließlich ist der Mietvertrag in Vollzug gesetzt worden.

ad 2+3) Wenn Sie bereits zum 30.06.06 wirksam gekündigt haben, läuft die vermieterseitige Kündigung ins Leere. Sie werden sich an die getroffenen Vereinbarungen betreffend die Kaution halten müssen. Nach oben ist die Kautionssumme aber auf die 3-fache Kaltmiete begrenzt.

ad 4) Das kommt drauf an, wer im Recht ist. Es ist nicht klar, welche Forderung der Vermieter konkret per Mahnbescheid geltend gemacht hat. Nach Ihrer Schilderung sind Sie jedenfalls mit einer Kautionsrate in Verzug, wenn diese Mitte März fällig wurde. Das wird sich nach der getroffenen Vereinbarung richten.

Sie sollten nun erst einmal den Mahnbescheid abwarten und diesen dann einem Anwalt zur konkreten Prüfung vorlegen. Gegenwärtig lässt sich aus Ihrer Schilderung nicht deutlich entnehmen, welche Forderung ggf. zu Recht geltend gemacht wurde.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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