Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Dazu im einzelnen:
ad 1) Ja, die Kaution muß entrichtet werden, da der Vermieter einen mietvertraglichen Anspruch darauf hat. Schließlich ist der Mietvertrag in Vollzug gesetzt worden.
ad 2+3) Wenn Sie bereits zum 30.06.06 wirksam gekündigt haben, läuft die vermieterseitige Kündigung ins Leere. Sie werden sich an die getroffenen Vereinbarungen betreffend die Kaution halten müssen. Nach oben ist die Kautionssumme aber auf die 3-fache Kaltmiete begrenzt.
ad 4) Das kommt drauf an, wer im Recht ist. Es ist nicht klar, welche Forderung der Vermieter konkret per Mahnbescheid geltend gemacht hat. Nach Ihrer Schilderung sind Sie jedenfalls mit einer Kautionsrate in Verzug, wenn diese Mitte März fällig wurde. Das wird sich nach der getroffenen Vereinbarung richten.
Sie sollten nun erst einmal den Mahnbescheid abwarten und diesen dann einem Anwalt zur konkreten Prüfung vorlegen. Gegenwärtig lässt sich aus Ihrer Schilderung nicht deutlich entnehmen, welche Forderung ggf. zu Recht geltend gemacht wurde.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
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