Sehr geehrte Fragestellerin,
so wie Sie den Brief Ihres Arbeitgeber schildern, nehme ich an, dass ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX
durchgeführt werden soll. Im Rahmen dieser Maßnahme soll geklärt werden, ob Sie in der Lage sind, ihrer derzeitigen Aufgabe nachzugehen oder ob eine Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes bzw. eine Versetzung zu Ihrer Genesung beitragen können.
Da Sie schildern, dass Sie gemobbt werden, wäre eine Versetzung in eine andere Abteilung (soweit vorhanden) o.ä. sicher hilfreich und könnte im Rahmen einer solchen Wiedereingliederungsmaßnahme vereinbart werden - immer vorausgesetzt, Sie arbeiten nicht in einem Zwei-Mann-Betrieb.
Wenn ich das erwähnte Schreiben Ihres Arbeitgebers richtig verstehe, wäre es möglich, dass Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten, wenn Sie sich der arbeitsmedizinischen Untersuchung verweigern. Aus diesem Grund sollten Sie an dieser auf jeden Fall teilnehmen. Das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement ist regelmäßig milderes Mittel zu einer Kündigung. Wenn der Arbeitgeber ein solches angeboten hat und der Arbeitnehmer sich verweigerte, kann der Arbeitgeber sich bei einer nachfolgenden krankheitsbedingten Kündigung immer auf dem Standputnkt stellen, dass der Arbeitnehmer sich weigerte, an dem milderen Mittel Wiedereingliederungsmanagement teilzunehmen. Er hat daher besser Aussichten, eine krankheitsbedingte Kündigung bei Gerich durchzusetzen.
Ggf. könnten Sie auch Ihre Therapeutin von der Schweigepflicht entbinden und von dieser eine Stellungnahme dahingehend erhalten, dass eine Versetzung in eine andere Abteilung Ihrer Genesung und auch dauerhafte Gesunderhaltung förderlich wäre.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Ansonsten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Für eine darüber hinausgehende Beauftragung stehe ich natürlich auch gerne zur Verfügung.
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sehr geehrte Fr. Dr. Elke Scheibeler,
aus meinem Schreiben geht auch noch zusätzlich heraus,dass meine Arbeitskraft fehlt.Mein AG ist nicht in der Lage seinen Verpflichten gegenüber seiner Kundschaft nachzukommen.Ich soll mit Rücksprache meiner Arztin bekannt geben wann mit einer Wiederherstellung des Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist und wie meine Prognose hinsichtlich weitere Erkrankungen ist.
Reicht das als Kündigungsgrund?
Ich kann nicht versetzt werde. Das ist Betrieblich nicht möglich,da es im meinem Bereich, nur diese Stelle gibt.
Weiter denke ich auch, dass es im Interesse meines Arbeitgebers mich zu kündigen.
Danke
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Die Ausführungen in dem Schreiben Ihres Arbeitgebers reichen an sich nicht für eine krankheitsbedingte Kündigung. Eine solche wäre aber gerechtfertigt, wenn die ärztliche Untersuchung ergibt, dass Sie nie wieder in der Lage sein werden, Ihrer Tätigkeit nachzugehen, und es keine anderen Möglichkeiten gibt, Ihnen eine leidensgerechten Arbeitsplatz zu verschaffen, etwa durch eine Umorganisation, wodurch Sie mit einer bestimmten Person weniger Kontakt haben o.ä.
Sie teilten in Ihrer Ausgangsfrage mit, dass Sie sich fast wieder arbeitsfähig fühlen. Dann sollten Sie die Wiedereingliederungsmaßnahme - wenn es sich um eine solche handelt, was ich mangels genauer Kenntnis des Schreibens nicht absehen kann - dazu nutzen, dem Arbeitgeber dies nachzuweisen und so eine Kündigung zu verhindern.