Vereinbarung - Kann er den Betrag überhaupt sofort einfordern?

29. März 2006 15:38 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Onkel hat mir 1000 € zur Verfügung gestellt.Darüber wurde eine schriftl. Vereinbarung getroffen.Es wurde vereinbart dass,
der Betrag vierteljährlich in 500,00 € Schritten zurückbezahlt werden soll. Vereinbarung datiert vom 10.05.05.
Der Beginn der Zahlung wurde in der Vereinbarung nicht festgelegt.
Es wurde lediglich mündlich vereinbart, dass ich das Geld zurück zahle wenn ich mir wieder finanziell besser stehe.
Ich konnte bis heute noch nichts zahlen,habe mit Ihm aber zwischenzeitlich darüber gesprochen, was er auch akzeptierte.
Heute fordert er per Einschreiben nun innerhalb von 3 Wochen den gesamten Betrag ein,ansonsten wird er rechtliche Schritte einleiten.

Frage: Hat die Vereinbarung Gültigkeit?

Frage: Kann er den Betrag überhaupt sofort einfordern, obwohl kein genauer Zahlungsbeginn vereinbart war?

Frage: Ist es ratsam Ihm eine Ratenzahlung an zubieten.

29. März 2006 | 15:46

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


die Vereinbarung ist gültig, allerdings auch hinsichtlich der vierteljährlichen Rückzahlung in Höhe von jeweils 500,00 EUR.

Da diese Termin auch nach dem Kalender bestimmbar sind (die erste Zahlung hätte ja zum 10.08.2005 erfolgen müssen) , befinden Sie sich auch seit dem 11.08.2005 in Verzug und der Onkel kann nun die Vereinbarung kündigen und den Gesamtbetrag fordern.

Dieses gilt auch unabhängig von der von Ihnen schlimmenfalls zu beweisenden Stundungsabrede (..wenn es mir finanziell besser geht..), so dass Sie zahlen müssen.

Da ich Ihren Onkel nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, ob das Anbieten einer Ratenzahlung (wenn überhaupt, sollten Sie aber sofort eine ANGEMESSENE Rate zahlen, um Ihren guten Willen zu zeigen) sinnvoll ist. Sofern man (noch) mit ihm sprechen kann, wäre das sicherlich eine Lösung, da "rechtliche Schritte" teuer und dann von Ihnen zu zahlen wären.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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