Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Vereinbarung ist gültig, allerdings auch hinsichtlich der vierteljährlichen Rückzahlung in Höhe von jeweils 500,00 EUR.
Da diese Termin auch nach dem Kalender bestimmbar sind (die erste Zahlung hätte ja zum 10.08.2005 erfolgen müssen) , befinden Sie sich auch seit dem 11.08.2005 in Verzug und der Onkel kann nun die Vereinbarung kündigen und den Gesamtbetrag fordern.
Dieses gilt auch unabhängig von der von Ihnen schlimmenfalls zu beweisenden Stundungsabrede (..wenn es mir finanziell besser geht..), so dass Sie zahlen müssen.
Da ich Ihren Onkel nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, ob das Anbieten einer Ratenzahlung (wenn überhaupt, sollten Sie aber sofort eine ANGEMESSENE Rate zahlen, um Ihren guten Willen zu zeigen) sinnvoll ist. Sofern man (noch) mit ihm sprechen kann, wäre das sicherlich eine Lösung, da "rechtliche Schritte" teuer und dann von Ihnen zu zahlen wären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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