KFZ Verkauf - keinerlei Belege für Garnatiefall

28. September 2010 22:06 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


23:49

Guten Tag,

ich möchte einen Gebrauchtwagen verkaufen, bei dem vor ca. 4 Monaten auf Garantie versch. Arbeiten am Motor durchgeführt wurden. Hierüber habe ich keinerlei Belege oder Nachweise. Diese wurden mir durch die Werkstatt verweigert. Angeblich wurden neue Ventile, eine neue Nockenwelle und ein neuer Zylinderkopf verbaut. Diese Aussagen fallen jedoch unterschiedlich aus, mal wurde der Kopf gemacht, mal nicht. Gleiche Auskünfte beziehen sich auf die Nockenwelle!

Meine Frage ist: in wie weit muß ich überhaupt, da ich keinerlei Belege, nur teilweise unterschiedliche Aussagen zum Umfang der Arbeiten habe, diesen Garantiefall einem potentiellen Käufer anzeigen? Das Fahrzeug um das es sich handelt hat noch weitere 11 Monate Werksgarantie.

Vielen Dank.

28. September 2010 | 23:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie müssen den Garantiefall unbedingt einem potentiellen Käufer mitteilen, auch dass Sie keine Belege über die durchgeführten Arbeiten haben. Andernfalls würde es als ein arglistiges Verschweigen von Mängeln angesehen werden, da es sich nicht mehr um die Originalteile handelt.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 28. September 2010 | 23:40

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Auskunft. Für diesen Fall ist es nunmal leider so, dass ich hier mit einem Verlust bei dem zu erzielenden Kaufpreis rechnen muß.

Welche Möglichkeiten habe ich, diesen Verlust geltend zu machen?

Weiterhin handelt es sich zwar nicht um Originalteile im Sinne von ursprünglichem Zustand, jedoch Originalteile vom Hersteller.

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. September 2010 | 23:49

Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist außerordentlich schwierig, diese Verluste geltend zu machen. Sie müßten alleine schon beweisen, welcher Teil der Verluste auf die nicht vorhandenen Beweise zurückgeht und welcher Teil auf die ausgetauschten Teile. Dies ist nahezu unmöglich, so daß Sie keine wirklich vorhandenen Möglichkeiten haben, diesen Verlust geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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