Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, gerne wie folgt.
Ein genaues Strafmaß lässt sich selbstverständlich im Vorfeld nicht abschätzen. Unabhängig davon ist jedoch die Wahrscheinlichkeit recht hoch, so nur eine Vorverurteilung existiert, dass hier eine Geldstrafe ausgeurteilt wird. Diese dürfte sich allerdings im gehobenen Bereich bewegen. Ungünstigstenfalls wäre, was angesichts des geringen Wertes jedoch eher unwahrscheinlich ist, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, zu besorgen.
Sollte jedoch bei der ersten Verurteilung bereits auf eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, erkannt worden sein, so besteht zumindest das Risiko, dass sodann bei einer weiteren Verurteilung weitere Maßnahmen wie etwa die Verlängerung der Bewährungszeit oder gar der Widerruf der Bewährung gegen Sie ergriffen werden.
Eine genauere Abschätzung wäre erst nach Akteneinsicht im Rahmen einer Mandatserteilung möglich. Bei Bedarf können SIe sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
das 2. mal angeklagt wegen Warenkreditbetrug
26. September 2010 18:07 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Ich bin nunmal das zweitemal wegen Warenkreditbetrug angeklagt. Diesmal wegen 150 Eur. beim letztenmal waren es 7 Sachen und Bestellungen auf andere Namen.
Was für eine Strafe erwartet mich??
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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