Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt:
Herr Dr. W. konnte Ihnen nur dann wirksam Eigentum verschaffen, wenn er selbst Eigentümer der an Sie veräußerten Gegenstände ist. Ein gutgläubiger Erwerb scheint hier nicht in Betracht zu kommen, weil die Gegenstände nach Ihren Angaben noch nicht an Sie übergeben worden sind.
Nach Ihren Angaben spricht viel dafür, dass Herr Dr. H und Frau H. den Hausrat endgültig aufgeteilt und eine verbindliche Regelung bezüglich des Eigentums am Hausrat getroffen haben.
Eine abschließende Beurteilung ist im Rahmen dieses Forums allerdings nicht möglich. Es wird genau zu prüfen sein, was Herr Dr. H. und Frau H. genau vereinbart haben.
Im Zweifel ist eine Einigung der Ehegatten während der Trennungsphase allerdings nur als Benutzungsregelung anzusehen.
Nachdem sich Frau H nach Ihren Angaben weigert, die Gegenstände an Sie herauszugeben, werden sie wohl eher nicht um eine gerichtliche Geltendmachung des Herausgabeanspruches herumkommen. Dabei käme Herr Dr. H. dann nach Ihren Angaben nach als Zeuge für die mit seiner Ehefrau getroffene endgültige Hausratsaufteilung in Frage.
Nachdem die bestehenden Vereinbarungen insbesondere der geführte Schriftwechsel zwischen Herrn Dr. H. und Frau H. genau geprüft werden müssen um zu klären, ob tatsächlich eine endgültige Aufteilung des Hausrats stattgefunden hat, empfehle ich, einen Kollegen vor Ort mit der Prüfung zu beauftragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Ergänzend weise ich auf folgendes hin:
Die Auskunft im Rahmen dieses Forums kann nur die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind, umfassen. Daneben können weiterere Tatsachen von Bedeutung sein, die im Einzelfall auch zu einem völlig anderen Ergebnis führen können Verbindliche Empfehlungen darüber, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, sind nur im Rahmen der Erteilung eines Mandats möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Lemmer-Krueger
-Rechtsanwältin-
Da ich auf den Kindesunterhalt gezahlt habe - die letzte Rate unter Vorbehalt - Schuldner ist ja der mittellose Vater, und die Ehefrau bisher kein Geld an mich zurückgeschickt hat, möchte ich nachfragen, wie ich an mein Geld komme? Muss ich jetzt einen Prozess führen, um mein (aus meiner Sicht rechtsgrundlos gezahltes) Geld herauszubekommen? Macht es Sinn, die Ehefrau zur Rückzahlung aufzufordern?Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Nachfragefunktion dient zur Klärung bei Verständnisfragen. Mit Ihrer Nachfrage stellen Sie aber eine neue Frage. Dies ist nicht Sinn der Nachfragefunktion. Bitte stellen Sie gegebenenfalls eine neue Frage unter Einsatz eines neuen Gebotes.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin