Schadensersatz vom Bauträger

9. September 2010 11:49 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe eine vermietete Wohnung in einer Altbau-Wohnanlage, wo das Dachgeschoss ausgebaut werden soll und ein Lift eingebaut werden soll. Die Mieter haben jetzt gekündigt wegen der anstehenden Beeinträchtigungen (Dreck und Lärm).

Solange die jetzigen Mieter noch nicht ausgezogen sind, werden sie wohl die Miete gerechtfertigterweise mindern, da die Bauarbeiten in Kürze beginnen. Kann ich diesen Verlust in Form einer Schadensersatzforderung vom Bauträger erstattet bekommen?
Kann ich bei Baustellenlärm und -dreck bedingten Mieteinbußen bei der Neuvermietung Schadenersatz vom Bauträger bekommen? Kann ich bei Baustellenlärm und -dreck bedingtem Wohnungsleerstand bzw. Unvermietbarkeit Schadenserstaz vom Bauträger fordern?

Sofern obige Fragen bejaht werden, welche Beweise (im Bezug auf die jeweilige Frage) sollte ich sammeln, damit ich eine etwaige Klage gegen den Bauträger mit hoher Wahrscheinlicheit gewinnen kann?

9. September 2010 | 12:17

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

einen Anspruch auf Schadensersatz haben Sie grundsätzlich dann, wenn der Bauträger rechtswidrig und schuldhaft handelt. D.h. fallen auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Bauarbeiten Lärm und Dreck an, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Etwas anderes würde dann gelten, wenn beispielsweise aus Gründen die der Bauträger zu vertreten hat, sich die Bauarbeiten verzögern würden und Sie dadurch über das übliche Maß hinaus Mietminderung / verspätete Vermietung hinnehmen müssten.

In diesem Falle hätten sie grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In einer etwaigen Schadensersatzklage müssten Sie daher beweisen, dass es zu einer Verzögerung der Bauarbeiten gekommen ist, die der Bauträger zu vertreten hat. Dies könnte beispielsweise durch einen Gutachter erfolgen. Des weiteren müssten Sie beweisen, dass Ihnen ein Schaden durch die Verzögerung entstanden ist.

Zur Beweissicherung sollten Sie sich die ausführlichen Bauaufträge aushändigen lassen und können dann bereits im Vorfeld von einem Gutachter unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände einen Zeitplan erstellen lassen, wie lange die Arbeiten dauern werden. Während der Bauphase lassen Sie sich von der Verwaltung über den Baufortschritt inkl. etwaiger Verzögerungen und deren Ursache informieren. Anhand dieser Unterlagen können Sie oder ein von Ihnen beauftragter Gutachter beurteilen, ob der Bauträger die Verzögerungen zu vertreten hat. Beachten Sie jedoch, dass Sie bezüglich der Gutachterkosten zunächst in Vorleistung gehen müssen und diese gegebenenfalls nicht erstattet bekommen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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