Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst kurz zu den Kosten:
Wenn Sie jetzt nichts weiter unternehmen, müssen Sie die Gerichtskosten in Höhe von 1700 EUR übernehmen. Für die einstweilige Verfügung sind noch einmal Gebühren des gegnerischen Anwalts in Höhe von ca. 1800 EUR entstanden. Die außergerichtlich geltend gemachten Kosten werden hierauf zur Hälfte angerechnet, so dass Sie da noch mit eine Forderung von ca. 900 EUR (hier sollte auch "nur" der Streitwert von 100.000 EUR zugrunde gelegt werden) rechnen müssen. Insgesamt wäre das also ein Betrag von ca. 4500 EUR (ohne die Kosten Ihres Anwalts...).
Legen Sie Widerspruch ein, werden die Gerichtskosten insgesamt voraussichtlich 2.568 EUR betragen. Hinzu kommen bei "normalem" Verlauf Kosten je Anwalt in Höhe von ca. 3.400 EUR (ohne USt.) sowie die oben angesprochenen nicht anrechenbaren außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von ca. 900 EUR. Hinzu kommen evtl. noch Aufwendungen wie Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Zeugenentschädigung. Insgesamt kämen hier im Fall einer Niederlage über 10.000 EUR zusammen. Als Studentin sollten Sie jedenfalls auch prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, um jedenfalls um die eigenen Anwalts- und die Gerichtskosten herumzukommen.
Wenn Ihnen der Streitwert zu hoch erscheint, können Sie auch hiergegen eine Streitwertbeschwerde einlegen.
Die Lage ist ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht leicht einzuschätzen. Ehrlich gesagt würde ich bei der Anzahl der Beertungen und aufgrund der Tatsache, dass Sie offenbar regelmäßig Kleidung in verschiedenen Größen verkaufen, von einem gewerblichen Handeln ausgehen. Gerade bei Kleidung hört man hier immer wieder das Argument, dass die Sachen doch nur für Freunde und Bekannte eingestellt worden seien und es so zu der höheren Anzahl und den verschiedenen Kleidergrößen gekommen sei. Die Wahrscheinlichkeit, mit diesem Argument das Verfahren zu gewinnen, erscheint mir jedenfalls nicht übermäßig hoch (dem Wort "gößtenteils" entnehme ich, dass Sie zudem jedenfalls auch Neuware verkaufen). Allerdings ist dies wie bereits gesagt aus der Ferne schwer zu beurteilen - zumal zunächst natürlich auch zu klären wäre, weshalb Sie die Kleidungsstücke in D nicht verkaufen durften (Import, Plagiat?). Daher kann ich Ihnen auch keine Empfehlung geben, ob die Einlegung eines Widerspruchs Sinn macht oder nicht.
Letztendlich bleibt aufgrund dessen, dass Sie gegenüber der Firma erklärt haben, in Zukunft keine Artikel dieser Firma mehr zu kaufen oder zu verkaufen, tatsächlich die Frage, warum Sie dann nicht tatsächlich gleich - jedenfalls bei unsicherer Rechtslage - eine modfifzierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, so dass man nur noch über die 2000 EUR Anwaltskosten hätte streiten müssen, was eine ganz andere Ebene in Bezug auf das Kostenrisiko bedeutet hätte.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Prognose stellen kann und wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
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