Einstweilige Verfügung
Hallo!
Ich habe mal eine Frage.
Gegen mich wurde eine einstweilige Verfügung beantragt.
Diese Verfügung soll mir untersagen die Antragsgegnerin (meine Ex-Freundin) zu kontaktieren.
Dies wird mir unter Strafandrohung von bis zu 250.000,- Euro oder 6 Monate Gefängnis auferlegt.
Noch habe ich Zeit dagegen Widerspruch einzulegen.
Was ich auch tun werde, aber grundsätzlich interessiert es mich, wie kann ein Antrag auf Unterlassung gem. §1 GewSchG
ausgestellt werden.
Muß so etwas nicht geprüft werden.
Kann man so jeden Menschen verunglimpfen.
Handelt es sich dabei nicht um eine Art Rufmord den man mit einer Verleumdungsklage beantworten könnte.
Ist die Rechtspflegerin auch zu verklagen wenn man nachweisen kann, das eine Prüfung der Vorwürfe unterblieb.
Nun zu der Geschichte:
Im November 2004 fing ich ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau an. Sie war in ihrer Ehe sehr unglücklich (ihr Mann hatte in der Vergangenheit
sehr häufig Gewalt gegen sie angewendet, und sie mehr oder weniger bei der Kindeserziehung alleine gelassen - es gibt 2 Kinder im Alter von 12 und 13).
Als ihr Mann hinter dieses Verhältnis kam setzte er seine Frau enorm unter psychischen und physischen Druck. Dieser entlud sich am 19.12.04 indem er sie
fast todschlug. Nur ein Reflex ihrerseits rettete ihr das Leben (er hatte sie solange gewürgt bis sie schon fast ohnmächtig wurde, nachdem er sie erst mal
richtig verprügelte hatte).
Sie zog damals zum ersten Mal aus der gemeinsamen Wohnung aus, aber ihre Kinder und ihr Umfeld brachten sie dazu wieder zu ihm zurück zu kehren.
Trotzdem hielt sie an der Liebe zu mir fest. In den nächsten Monaten lebten wir diese Liebe so oft es möglich war.
Immer wenn er dahinter kam das sie Kontakt zu mir hatte, schlug er sie windelweich. Sie wollte aber, trotz meines Zuredens, keine Anzeige erstatten, da sie
große Angst vor ihrem Mann hatte, und da er inzwischen die Kinder gegen sie aufgebracht hatte, und sie Angst hatte das er ihr die Kinder wegnimmt.
Im Juni 2005 schlug er sie erneut zusammen. Diesmal langte es ihr (diesen Wutanfall seinerseits machte er diesmal das erste mal vor den kindern, die
ansehen durften wie der Papa die Mama bestraft weil sie nicht "lieb" ist.
Meine Freundin kam zu mir, aber ich konnte sie immer noch nicht dazu bringen Anzeige zu erstatten. Was mir auch später leider nie gelang.
Sie blieb für 2 Monate. Danach, ihr Mann hatte ihr in dieser Zeit sehr häufig die Kinder entzogen (eigentlich wollte sie die mind. 1 * die Woche sehen) und
sie oft psychisch unter Druck gesetzt, ging sie zurück weil sie die Kinder sehr vermisste.
In dieser ersten Zeit gab es einmal eine SMS-Schlacht zwischen ihn und mir (er hatte sie extremn psychisch belastet) in der ich ihm androhte ihn umzubringen.
Als seine Frau zurück war, war das erste was ihr Mann erreichen wollte, das sie eine einstweilige Verfügung gegen mich beantragt. Was sie aber nicht tat.
Die Rückkehr meiner Freundin zu ihrem Mann war von vornherein zum Scheitern verurteilt.
So kam was kommen mußte. Nach 3,5 Wochen schlug er sie erneut zusammen. Ich holte sie ab. Diesmal brachte ich sie ins Krankenhaus und habe den Vorfall aufnehmen lassen.
Nun lebte sie also wieder bei mir.
Aber er setzte sie erneut stark unter Druck. Durch Entzug der Kinder und durch andere Druckmittel.
Im Dezember 2005 war es dann so weit. Er hatte sie soweit das sie mich verlassen wollte und zu einer freundin ziehen wollte.
Sie schrieb mir damals eine lange Mail in der sie mir sagte wie sehr sie mich liebt und wie sehr sie darunter leidet zurück gehen zu müssen.
Aber sie vermisste die Kinder ungemein. Und er tat alles das dies auch so blieb.
Sie konnte Anfang Dezember noch nicht gehen, weil sie mich nicht verlassen konnte. So blieb sie letztendlich bis zum 17.1.06
An dem Wochenende davor muß er sie wieder extrem unter Druck gesetzt haben. Die Kinder durfte sie nicht sehen, und ich vermute (das weiß ich nicht genau),
das er ihr androhte die Kinder ihr total zu entziehen. Diese waren ja hinter ihm.
Sie hielt es nicht aus und verließ in einer Nacht und Nebel Aktion meine Wohnung.
Nachdem sie weg war brach unser Kontakt erst einmal ab.
Er mußte sehr großen Druck auf sie ausgeübt haben.
Ich rief sie in der Firma an, und wir redeten ein wenig.
Ab und zu schrieb ich ihr.
Dies geschah ausdrücklich mit ihrer Erlaubnis.
So fragte ich sie speziell danach, und sie antwortete mir in einer Mail vom 9.2.06: "Natürlich kannst Du mir schreiben, und wenn Du es für Dich brauchst ist es absolut OK für mich".
Da die Kontakte aber meistens etwas einseitig waren (sie schrieb mir nicht immer zurück) brach ich an diesem Tag die Mailkontakte ab.
Ich schickte ihr aber sehr wohl am 14.2.06 (Valentin) Rosen in die Firma. Worauf er (er hatte davon irgendwie erfahren) mich bedrohte.
Danach meldete ich mich nicht mehr bis zum 5.3.06. Da schickte ich ihr eine SMS auf ihr Handy (sie hatte nämlich Geburtstag) und einen Tag später
schickte ich ihr erneut Rosen in die Firma. Bei den Rosen lag ein Zettel der auf spanisch folgenden Inhalt wiedergab:
"Hallo Schatz! Warum läßt Du mich leiden. Denkst Du das ist OK. Mein Herz gehört Dir. Für immer. Dein Held"
Er bekam das mit, und was dann passierte kann ich nur erahnen. Er hat ihre Schwester (di4ese steht schon immer auf seiner seite) dazu gebracht den Druck auch auf sie zu erhöhen, und
kriegte seine Frau dazu bei ihrer Freundin auszuziehen und zu ihrer Schwester zu ziehen, was ihn die Möglichkeit gibt noch mehr Druck auf seine Frau auszuüben,
da die Freundin so etwas schnell unterbunden hatte. Anschließend hat er sie knapp 2 Tage lang bearbeitetet, weil 2 Tage nach meiner SMS kam eine SMS von ihm in dem er androhte eine
einstweilige Verfügung gegen mich zu erwirken (er sagte es mir durch die Zeilen) und die Schwester rief bei mir an, und drohte mir Carmen (so heißt meine Freundin)
ab sofort in Ruhe zu lassen, sonst könnten sie auch anders.
2 Tage später flatterte die einstweilige Verfügung auf meinen Tisch.
Ich werde dagegen angehen, weil
1.) ich mir keiner Schuld bewußt bin
2.) ich meine Ex-Freundin nicht alleine lassen kann, denn da wird sie zusammen geschlagen und psychisch zerstört
3.) ich mich ansonsten schuldig bekennen würde, was ja nicht so ist
4.) möchte ich auch die Rechtspflegerin anzeigen wegen Übereifers
Meine Fragen werden am Anfang dieser Zeilen gestellt.
Eine habe ich aber noch:
Meiner Ex-Freundin wird Prozesskostenhilfe gewährt. Ist das rechtens. Sie ist bei ihrem Mann gemeldet. Eine Scheidung ist nicht beantragt. Also muß er doch
für die Kosten aufkommen, oder?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Ich brauche die Antwort so schnell wie möglich, da ich nur noch 3 Tage Zeit habe zu antworten.