Sehr geehrter Ratsuchender,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich aufgrund seines Direktionsrechts über die anzusetzenden Arbeitszeiten und damit auch über die Betriebsferien bestimmen (vgl. LAG Düsseldorf,BB 2003 Heft 3, 156).
Eine Frist zur Ankündigung von Betriebsferien - und demnach auch über das Nichtbestehen derselben- ist gesetzlich nicht normiert. Dennoch geht das BAG in seinem Beschluß vom 1. 7. 2003 - 1 ABR 22/02
von einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen aus.
Gemäß § 87 BetrVG
hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer mitzubestimmen, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.
Ich hoffe ich habe Ihnen mit meiner vorläufigen Einschätzung einen kleinen Überblick verschafft, und rege dazu an, bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt
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Rechtsanwaltskanzlei Pfeffer
Daimler-Benz-Str. 5
36039 Fulda
recht-einfach@hotmail.de
Betriebsruhe zu den Feiertagen
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Zu Jahresanfang wurde von der Geschäftleitung verkündet, dass es 2010 keine Betriebsruhe zwischen den Feiertagen gibt. Nun überlegt der Abteilungsleiter, die Außenstelle unserer Firma zwischen den Feiertagen zu schließen. Das bedeutet für die Mitarbeiter, dass vom 24.12.-01.01. 6 Tage Urlaub zurückgehalten werden muß. Viele Kollegen haben Ihren Urlaub schon langfristig verplant.
Kann so etwas von der Leitung angeordnet werden oder gibt es da Fristen. Welches Mitspracherecht hat der Betriebsrat ?
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Betriebsrat Betriebsrat Feiertagen
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Bewertung des Fragestellers
9. August 2010 | 06:51
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FRAGESTELLER 9. August 2010
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