Sehr geehrter Fragesteller,
die Autowerkstatt hat Ihnen grundsätzlich den Schaden zu erstatten, für den sie verantwortlich ist.
Eine Verantwortung liegt vor, wenn die Werkstatt bei der Reparatur die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, also zumindest fahrlässig handelte.
Die Werkstatt hat bei Reparaturarbeiten erhöhte Sorgsamkeitspflichten, da sie den größeren Sachverstand besitzt und in der Regel sämtliche Risiken vorsehen kann, auch bei sehr alten Fahrzeugen oder mit großer Laufleistung.
Ein Verschulden der Werkstatt wird gesetzlich zunächst vermutet und die Beweislast liegt dann bei der Werkstatt, die eine Entlastung aber in aller Regel nicht wird führen können.
Wenn die Werkstatt Ihnen im Vorfeld nichts über eventuelle Risiken erzählte, so muss die Werkstatt auch die Kosten tragen, die bei dem Reparaturversuch entstanden sind, jedoch abzüglich "neu für alt", d.h., dass von Ihnen nach der vollständigen Reparatur aller Schäden ein Betrag X noch auferlegt wird, da Sie durch den Neueinbau der beschädigten Teile sonst einen Vorteil hätten, da es sich hierbei in aller Regel um neue Austauschteile handelt.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie eine rechtliche Vertretung wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: