Maklercourtage für Mietlager

| 2. März 2006 16:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich habe über eine Anzeige in einer Zeitung ein Lager angemietet ! Aus der Anzeige ging nicht hervor, das es sich hierbei um einen Makler handelte, der nach Vertragsabschluss eine Maklercourtage (3 Monatsmieten) in Rechnung stellt. Zu keinem Zeitpunkt vor Vertragsabschluss wurde von einer Vermittlungsgebühr gesprochen, oder diese in irgend einer Form kenntlich gemacht. Auch im Mietvertrag steht nichts von einer Vermittlungsgebühr ! Außer dem Mietvertrag und einem Übergabeprotokoll wurde nichts unterschrieben.
Meine Frage lautet nun:
Muss ich hier für die Vermittlung des Mietvertrages, obwohl ich im Vorfeld keine Informationen über eine Vermittlungsgebühr sowie dessen Höhe erhalten habe, diese dann zahlen ??
Wenn ja,kann man den Vertrag dann eventuell rückgängig machen ??

2. März 2006 | 18:56

Antwort

von


(1624)
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ehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund des dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworte:

Der Maklerlohn entsteht dann, wenn der Abschluß des Vertrags infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt, § 652 S.1 BGB .

Insoweit fehlt es, ausgehend von Ihrer Schilderung, für einen Provisionsanspruch des Maklers bereits an einem Maklervertrag. Dies ergibt sich zum einen, daß in der Anzeige nicht auf einen Provisionsanspruch hingeweisen wurde. Weiterhin fehlt es auch an einer Vereinbarung, wonach bei einem Nachweis oder einer Vermittlung eine Maklerprovision fällig wird.

Erorderlich ist hier zumindestens, daß Sie Maklerdienste bewußt entgegennehmen und dabei wußten, daß eine Maklercourtage bei Abschluß des Vertrages fällig wird. Ein Vertragsschluss kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

Ausgehend von Ihrer Schilderung sehe ich keinen Anspruch des Maklers auf eine Provisionszahlung.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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