Sehr geehrte/er Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Schulden alleine rechtfertigen keine Ausweisung. Im Rahmen des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wird die Ausländerbehörde prüfen, ob Ihr Lebensunterhalt noch gesichert ist (§ 5 I, Nr. 1 AufenthG
). Privatinsolvenz bedeutet, dass Sie nicht imstande sind Ihre Schulden zu begleichen. Solange Sie aber Ihr Lebensunterhalt (Miete, Versicherungen Kosten für die Ernährung und Pflege) trotzdem ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel decken können, kann Ihnen die Aufenthaltserlaubnis weiter verlängert werden.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion "Direktanfrage" in Anspruch nehmen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:
T. Kakachia
-Rechtsanwalt-
______________________________________________________
Temuri Kakachia
Anwaltskanzlei
Tel: 07621/5107959
Fax: 07621/5107962
Privatinsolvenz und hohe Schulden / Auslaender mit 1 Jahr befr. Aufenthaltserlaubnis
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Temuri Kakachia
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin ein Auslaender mit auf 1 Jahr befristeter Aufenthaltserlaubnis.
meine Frage ist ob mein Aufenthaltserlaubnis gefaehrdet ist bei folgende Schulden und ob ich bzw abgeschoben werden kann wenn ich Privatinsolvenz beantrage:
aus selbstaendigkeit
130.000 Euro (Finanzamt)
30.000 Euro (andere Glaeubiger)
Trifft nicht Ihr Problem?
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28. Juli 2010 | 00:46
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FRAGESTELLER 28. Juli 2010
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