Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
1. Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie keine Scheinehe geschlossen haben, denn ansonsten könnte man auch ein Eheaufhebungsverfahren einleiten, was den Vorteil hat, dass kein Trennungsjahr abgewartet werden muss. In der Tat wäre die Scheidung in Deutschland durchzuführen.
Es ist sinnvoll, die Trennung nach außen durch die Abmeldung zu dokumentieren. Rein formal ist die Abmeldung nicht erforderlich und wird vom Gericht auch nicht verlangt. Im Scheidungsverfahren reicht die Angabe seit wann die Ehegatten getrennt leben, hierzu werden beide Ehegatten im Scheidungstermin persönlich angehört.
Sie müssen also letztlich nicht unbedingt selbst für die Abmeldung sorgen.
2. Wenn die Ausländerbehörde von der Trennung erfährt, wird im Normalfall zunächst nichts weiter erfahren. Die Voraussetzungen für eine Rücknahme oder den Widerruf des Aufenthaltstitels dürften nicht vorliegen. Nicht ganz ausgeschlossen wäre es aber, dass die Behörde prüft, ob wirklich ernsthaft eine Ehe bestanden hat. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht Ihrer Frau wäre nach § 31 I Nr. 1 AufentG nur gegeben, wenn die Ehe mindestens zwei Jahre Bestand hätte. Die Absage des Seminars führt dazu, dass eine Verlängerung des Titels nicht möglich wäre. Der Aufenthaltstitel wird nicht von selbst ungültig, sondern müsste von der Behörde zurückgenommen werden.
Auch künftig könnte ein Visum erteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aus ausländerrechtlicher Sicht keine entgültige Einschätzung abgeben kann, hierfür müssten Sie ggf. die Frage im Bereich Ausländerrecht einstellen.
Aufgrund eines Abkommens zwischen Deutschland und der Ukraine können geschiedene Ehegatten normalerweise in Deutschland verbleiben, falls Sie sich selbst versorgen können.
3. Maßgeblich wäre für die Scheidung deutsches Recht. Ob die Gerichte in der Ukraine überhaupt zuständig wären, ist zweifelhaft, hängt aber von den dortigen Vorschriften ab. Unterhalt würden Sie nach deutschem Recht wegen der Kürze der Ehedauer nicht schulden und ein derartiges Urteil würde auch nicht anerkannt. Eine Anerkennung in Deutschland würde nur erfolgen, wenn das Verfahren im Einklang mit deutschen Recht stehen würde. Hier läge ein Anerkenntnishinderniss nach § 109 I Nr. 1 FamFG
vor, weil nach deutschem Recht ein deutsches Gericht zuständig wäre.
Sie brauchen also vor einem solchen Versuch Ihrer Frau keine Angst zu haben.
Scheidung deutsch/ukrainische Ehe
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Familienrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Guten Abend,
ich habe Anfang Dezember 2009 in Dänemark geheiratet, ich selbst bin Deutscher, meine Frau ist Ukrainerin.
Ende April 2010 war sie erst bei mir in Deutschland. Sie hat sich beim Einwohneramt registriert, für ein Integrationsseminar angemeldet und beim Ausländeramt auch den Aufenthaltstitel bekommen.
Nach zwei Wochen ist meine Frau wieder zurückgefahren nach Ukraine. Wir haben festgestellt, dass wir uns schon während der 5 Monate vor ihrer Ankunft auseinander gelebt haben und wollen uns daher scheiden lassen. Praktisch haben wir offiziell nur zwei Wochen zusammengelebt, aber damit zählt Deutschland als Gerichtsort für die Scheidung.
Da das Trennungsjahr bis zur Scheidung nun 12 Monate dauert, habe ich folgende Fragen:
1. Gesetzlich gesehen müsste ich meine Frau (oder sie sich selbst per Post) abmelden von der Wohnung, in der ich noch weiterhin lebe. Ist das für das Trennungsjahr überhaupt entscheidend eine offizielle Abmeldung zu haben und soll sie sich überhaupt abmelden oder besser nicht (siehe auch 2.)?
2. Ich müsste meine Frau abmelden vom Integrationsseminar. Hier frage ich mich, was die Folgen für meine Frau sind, wenn das Ausländeramt es dann erfährt. Wird ihr Aufenthaltstitel ungültig, bekommt sie zukünftig kein Shengen Visum von der dt. Botschaft und besteht die Gefahr, dass sie nicht mehr zum Scheidungstermin im Gericht in einem Jahr einreisen kann?
3. Wie ich in Foren las, sind Scheidungen in Ukraine schneller und einfacher. Zudem kann durch Bezahlung zusätzlicher Barbeträge auch beliebig viel errreicht werden... Kann meine Frau mich in Ukraine auf Scheidung + Unterhalt verklagen - mit Rechtsgültigkeit für mich in Deutschland?
Mit freundlichen Grüßen
Unterhalt Unterhalt Scheidung Frau Deutschland
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Arbeit hätte etwas ausführlicher sein können, mein Nachfragen wurde leider nicht mehr beantwortet.
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