Sehr geehrte Ratsuchende,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich und beantworte diese anhand des Sachverhaltes wie folgt:
Entscheiden ist zunächst, wie der Mietvertrag gestaltet ist.
1. Soweit jeder WG-Bewohner einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat, kann dieser auch jeden Vertrag separat kündigen.
2. Haben Sie alle drei einen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen, bleibt nur die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber allen Mietern aus denen von Ihnen genannten Gründen, die allesamt eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Hierbei sollte in der Kündigung das Fehlverhalten genau bezeichnet werden, insbesondere vor dem Hintergrund wenn Sie zu zweit einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen.
3. Im Verhältnis zum Mitbewohner besteht möglicherweise eine GbR, welche sich infolge der Vorkommnisse kündigen und damit auflösen ließe. Hierdurch allerdings einen Räumungsanspruch zu erwirken und auch durchzusetzen, halte ich für äußerst schwierig. Weitere Ansprüche auf Räumung gegen den Mietbewohner stehen Ihnen meines Erachtens nicht zu.
4. Soweit Ihr Mitbewohner auf die fristlose Kündigung nicht reagiert bzw. keine Bereitschaft zeigt auszuziehen, sollten dem Mitbewohner mit entsprechenden Strafanzeigen drohen. Die Vorwürfe, die auch für die fristlose Kündigung § 543 BGB
herangezogen werden, erfüllen zum Teil auch strafrechtliche Tatbestände. Auch das Einbehalten von Geld, ohne es für den vorgesehenen Zweck zu verwenden, (Strom bezahlen) ist strafbar. Wegen der Vorfälle mit der Weinflasche wäre ebenfalls eine Strafanzeige geboten.
5. Als Tipp würde ich vorschlagen, dass der Vermieter eine fristlose Kündigung gegenüber allen 3 mit eingeschriebenen Brief ausspricht. Anschließend oder bereits im Kündigungsschreiben sollte eine Besprechungstermin angesetzt werden zwischen den Mietparteien (Mieter und Vermieter), wobei ein Schreiben vorbereitet wird, dass die Mieter zu einem bestimmten Termin ausziehen. Soweit eine solche Erklärung nicht geschlossen wird, werden entsprechende Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft gegen den Mitbewohner aufgegeben. Ich denke die Anwesenheit des Vermieters bei einem solchen Gespräch wirkt deeskalierend.. Soweit dies funktioniert können Sie im Anschluß mit dem Vermieter einen neuen Mitvertrag abschließen.
Sollte auch mit den vorgenannten Mittel Ihrem Mitbewohner nicht beizukommen sein, sollten Sie den Termin für die ordentliche Kündigung ins Auge fassen und zu diesem Termin ausziehen. Dies sollte aber in jedem Fall mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen, stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion weiterhin zur Verfügung und wünsche Ihnen wegen der unangenehmen Situation viel Erfolg.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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