Aupair verunsacht Unfall

| 16. Februar 2006 08:34 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Morgen, folgendes Problem:
Meine Tochter ist derzeit in Finnland als Aupair. Sie hat vor 2 Wochen die Familie gewechselt. Neuer Arbeitsvertrag ist zwar vorbereitet aber n. n. unterschrieben. Nun verursachte sie auf der Autobahn einen Unfall mit dem Drittwagen der Familie. Sie kam von der Spur wg. Eis ab und prallte an die Leitplanke. Planke hat wohl eine Delle und am Auto ist der Kühler kaputt und Blechschaden. Auto wurde abgeschleppt. Der Unfall passierte nicht während der Arbeitszeit, sondern in der Freizeit.
Ich habe eine Haftpflichtvericherung abgeschlossen für die Aupairzeit die aber nicht KFZ-Schäden übernimmt.
Frage: Muss meine Tochter (oder besser gesagt ich, bin geschieden)nun für die Kosten komplett alleine aufkommen?
Der Aupairaufenthalt läuft nicht über eine Organisation. Meine Tochter hat die Kostenfrage noch nicht mit der Familie geklärt, da der Vater erst am WE kommt. Sie hat aber den Eindruck, dass die Eltern davon ausgehen, dass sie alleine die Kosten übernehmen muss. Kann man sich hier auf eine Verteilung der Kosten einigen? Sie hat mit den Eltern bevor sie Auto gefahren ist nicht besprochen was im Schadensfalle ist. Könnte man sich auf eine Ratenzahlung einigen, da wir finanziell sehr angespannt sind? Kann der Vater sie verklagen, wenn wir nicht bereit sind alles zu zahlen? Ich bin von meinem Gefühl her nicht bereit dazu. (und kann es auch nicht).
Vielen Dank für die möglichst genaue rechtliche Auskunft.

-- Einsatz geändert am 16.02.2006 08:42:21

16. Februar 2006 | 09:20

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


zunächst danke ich für die Erhöhung des Einsatzes.


Nach dem hier anwendbaren finnischem Recht gilt ähnlich wie in Deutschland die Verschuldenshaftung neben der sogenannten Gefährungshaftung.


1.)
Hier muss die Schuld des Unfallverursachers nachgewiesen werden. Sofern Ihrer Tochter also aufgrund schuldhaftes Verhalten von der Spur abgekommen ist und KEIN technisches Versagen am Fahrzeug vorliegt, wird IHRE TOCHTER den Schaden zahlen müssen.

Dabei wird es nun auf die Gesamtumstände ankommen, wobei zunächst einmal zu Lasten Ihrer Tochter die Vermutung besteht, dass diese aufgrund unangepasster Geschwindigkeit bei den derzeit herrschenden Witterungsverhältnisses schuldhaft gehandelt hat. Nun liegt es an Ihrer Tochter, dieses zu widerlegen.

Sofern die für das Farhrzeug bestehende Haftpflichtversicherung für den Schaden dann nicht aufkommt (was noch vor Ort zu klären wäre), wird Ihre Tochter um die Zahlung nicht herumkommen.


2.)
Die Schadensersatzhöhe kann sich aber auch in Finnland dann reduzieren, wenn ein Mitverschulden des Geschädigten (der Familie) vorliegt.

Hier könnte man daran denken, dass die Familie Ihrer Tochter offenbar den Wagen überlassen hat, ohne diese besonders eingewiesen und auf die Besonderheiten der dort herrschenden Witterungs- /Straßenverhältnissen aufmerksam gemacht zu haben.

Jedoch sollte Ihre Tochter darauf nicht allzusehr hoffen; das überwiegende Verschulden (wenn es überhaupt zu einem Mitverschulden kommt) wird bei ihr liegen und sie wird zahlen müssen.


3.)
Auf eine Ratenzahlung muss die Familie sich nicht einlassen, da dieses ein freiwilliges Zugeständnis des Geschädigten darstellt, auf das es KEINEN Rechtsanspruch gibt.


4.)
Eine Klage ist auch nach finnischem Recht gegen Ihre Tochter möglich, wenn eine Einigung nicht erzielt und die Zahlung trotz Aufforderung nicht gezahlt wird. Hier bietet es sich aber sicherlich auch an, die Höhe des tatsächlichen Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen zu lassen.


5.)
Gibt es Streitpunkte oder sind weitere Einzelheiten zum Verschulden/Mitverschulden zu klären, sollte Ihre Tochter dann weiteren Rechtsrat vor Ort, oder durch einen finnisch sprechenden Kollegen (die Adressen kann ich Ihnen bei Bedarf mitteilen) einholen.


Insgesamt sieht es daher nicht gerade gut für Ihre Tochter aus. Ich bedauere, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können.




Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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