Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Soweit Ihre Mutter nur vorübergehend bei Ihnen eingezogen ist, dürfte diese nach Ihrer Schilderung jedenfalls nicht direkt gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der Miete verpflichtet worden sein. Ihre eigene Verpflichtung als Mieter gegenüber Ihrem Vermieter zur regelmäßigen Zahlung müssen Sie daher so oder so weiterhin nachkommen, ebenso etwaige schon aufgelaufene Mietschulden ausgleichen. Ich verstehe Sie insoweit so, dass Sie mit der Mutter vereinbart haben, dass diese für die Zeit Ihrer Unterbringung anteilig an Sie einen Teil der Miete zurückzahlt und diese zeitweise Untervermietung an die Mutter vom Vermieter genehmigt wurde.
Soweit Ihre Mutter vor diesem Hintergrund Ihnen gegenüber als Ihr Untermieter die Miete nicht zahlt, können Sie Ihren Anspruch gegen die Mutter auf Zahlung der Untermiete gemäß § 535 Abs.2 BGB
notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Dazu müssten Sie zunächst lediglich die Vereinbarung der Untermiete und die Höhe derselbigen nachweisen können. Insofern könnte für diese wohl mündlich getroffene Übereinkunft unter Umständen der Vermieter als Zeuge auftreten, sofern er hiervon bei dem erwähnten Gespräch Kenntnis erlangt hat.
Bezüglich der Hunde Ihrer Schwester ist es die freie Einscheidung des Vermieters, ob er die Haltung erlaubt oder nicht. Dies gilt selbst dann, wenn im gleichen Haus, die einen Mieter einen Hund haben und die anderen dies nicht dürfen. Voraussetzungen ist allerdings, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält, dass die Tierhaltung der schriftlichen Genehmigung des Vermieters bedarf. Einen einklagbaren Anspruch auf Einwilligung des Vermieters zur Hundehaltung lehnt ansonsten die Rechtsprechung grundsätzlich ab. Denn es liegt im freiem Ermessen des Hausbesitzers, ob er eine Tierhaltung genehmige oder nicht. Die Tierhaltung kann auch nachträglich durch den Vermieter wieder verboten werden, wenn das Tier die Mitbewohner nachweislich belästigt, z.B. durch dauerndes Bellen oder durch Häufchen im Flur etc. Wenn die störenden Zustände beseitigt werden, dulden die Gerichte das weitere Halten des Tieres in der Regel.
Wegen der Schimmelproblematik und dem Elektrizitätsausfall müssen Sie den Vermieter – soweit noch nicht erfolgt - schriftlich auf diesen Mangel hinweisen. Gleichzeitig sollten Sie ihm dabei eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf Sie Schadensersatz geltend machen können und bei Bedarf die Schimmelbeseitigung auch im Wege der Ersatzvornahme durchführen können. Ab Mängelanzeige haben Sie außerdem gemäß § 536 BGB
ein Recht auf Mietminderung, so dass Sie gegenüber dem Vermieter bis zur endgültigen Beseitigung des Schimmels die Mietzahlungen um einen angemessenen Betrag kürzen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Joschko
meine mutter wohnt seit dem 1.04.2010 bei mir ich wohne seit dem 1.10.2007 in der wohnung die ich gemietet hatte mit meinen ex verlobten,er in maßregel ist seit fast nem halben jahr,meine mutter hat was neues gesucht,da haben wir uns drüber halten untereinander und dann mit dem vermieter und er war einverstanden,nur das problem sie zahlt seit dem 1.05 keine miete der 1.04 bis 30.04 wurde von mir nochma gezahlt also sprich harz,was ich aber zurück zahlen muss ans amt jetzt und meine mutter mir das geld monatlich zurück geben muss sie gebt mir jeden monat geld aber da ist das was ich von ihr monatlich bekommen tu und das andere liegt daran das ich über die runden komme da ich meinen kleinen bruder habe,so meine mutter ist jetzt bei ihrem freund und zieht zu ihm,das problem ist es sind wegen ihr mietschulden,dem vermieter passt es nicht das ich von meiner sister die 2 hunde hatte und ihr kind,das war ihm zuviel,weil er nacht halb zehn auf dem hof stand und ich mit hunden kind und nem kumpel runter gegangen bin und der vermieter war der meinung das sie nicht an der leine waren was sie aber waren.ich musste mit 2 hunden und dem kind an der hand vom hof gehen da der kleine angst hatte durch das laute gerede (geschreie von meinem vermieter und meinem kumpel)wobei ich sagen muss mein kumpel wusste nicht das es der vermieter war,weil er stark nach alkohol gerochen hat,und er mit dem auto wieder ma da war und seinen müll in die tonne gehauen hat,so mein vermieter weiß das ich seit monaten schimmel habe er unter nimmt nix seit freitag habe ich kein strom außer bad flur und klo.das andere ist alles tot.und er hat zu mir gemeint er unternimmt nix ehrn bevor ich nicht raus bin,wie soll ich mich verhalten was kann ich tun das ist doch nicht rechtens