Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
(a) Kann ich nachträglichen Versorgungsausgleich beantragen, auch etwa für die Zeit vor der Ehe, von 1979 an, da wir zu diesem Zeitpunkt bereits zwei gemeinsame Kinder hatten, oder erst ab 1981?
Nein, das geht leider nicht. Der Versorgungsausgleich ist im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchzuführen.
Dieser Ausgleich wird vom Familiengericht durchgeführt.
Sie hätten also zum damaligen Zeitpunkt der Scheidung den Versorgungsausgleich durchführen lassen müssen. Die deutschen Gerichte führen diesen Ausgleich von Amts wegen durch.
Da der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung vor dem englischen Gericht versäumt worden ist, kann nunmehr kein nachträglicher Ausgleich erfolgen.
(b) Wo muss ich den Antrag auf nachträgliche Anerkennung des Versorgungsausgleichs stellen, in Berlin, Leipzig oder in England?
Da das nachträgliche Einfordern des Versorgungsausgleichs nicht möglich ist, erübrigt sich diese Frage auch.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Nachtrag: Ich habe jetzt erfolgreich meinen Antrag auf nachtraeglichen Versorgungsausgleich laufen. Meine urspruengliche Anfrage war sehr klar, es ging um eine auslaendische Ehescheidung (England). Ihre Antwort auf meine schlechte Bewertung war nicht hinreichend und entmutigend. Fuer alle, die eine auslaendische Ehescheidung hatten, die Antwort ist: einen Antrag auf erfolgreichen nachtraeglichen Versorgungsausgleich zu stellen ist ueberhaupt nich schwierig. Hoeren sie nicht auf diesen Rechtsanwalt! Er hat zuerst falsch und danach weiterhin ungenuegend auf meine entsprechend schlechte Bewertung geantwortet. M.E. war sein einziges Motif einen schnellen Euro zu machen. Haette ich auf ihn gehoert wuerde mein nachtraeglicher Versorgungsausgleich jetzt nicht erfolgreich vom zustaendigen Familiengericht verhandelt. Meine kostenlose Nachfrage an diesen Anwalt ist deshalb - Bitte geben Sie mir mein Geld zurueck!
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