Werbemails / Telefonanrufe

31. Mai 2010 19:50 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


18:14

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze seit kurzem ein Geschäft.
Jetzt möchte ich Vereine und Firmen anschreiben, damit diese Waren bei mir bestellen.

Heute bin ich im Internet darauf aufmerksam geworden, dass Werbemails untersagt sind.

Meine Fragestellung zielt darauf ab, ob Fragen nach einer Zusammenarbeit oder Vorschläge zur Verkaufsförderung unter diesen Aspekt fallen.

Würde es Sinn machen, wenn man im Vorfeld telefonisch mit den Firmen / Vereinen in Kontakt tritt?

Ich würde mich über eine rechtliche Beratung sehr freuen.

Vielen Dank!

31. Mai 2010 | 20:29

Antwort

von


(246)
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank Ihre Anfrage! Ich antworte diese unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach der Rechtsprechung stellt eine Werbe-E-Mail, die unverlangt zugesandt wird, dann einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, wenn sie auch dazu dient, eigene wirtschaftliche Interessen zu befördern.
Dies wäre bei der von Ihnen beabsichtigten Werbemaßnahme per E-Mail der Fall.
Durch die unverlangte Sendung von E-Mails riskieren Sie kostenpflichtige Abmahnungen, in deren Rahmen Sie zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden. Im Rahmen einer solchen Unterlassungserklärung oder Verpflichtungserklärung hätten Sie sich zu verpflichten, künftig keine Werbe-E-Mails mehr zu versenden. Eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wirkt 30 Jahre lang, so Sie diese nicht aufgrund einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung oder eines neuen Gesetzes kündigen.
Solche Abmahnungen können mit erheblichen Kosten für Sie verbunden sein.

Des Weiteren rate ich Ihnen auch von einer zuvor nicht genehmigten telefonischen Kontaktaufnahme zu Ihren künftigen Kunden ab.
Diese sogenannten "cold calls" können eine unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellen. Auch hier droht Ihnen eine ebenfalls kostenpflichtige (wettbewerbsrechtliche) Abmahnung durch Ihre Mitbewerber.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. Juni 2010 | 11:41

Sehr geehrter Herr Kämpf,
ich bedanke mich für Ihre Ausführungen.

Verstehe ich es richtig, dass eine Kontaktaufnahme per Mail / per Telefon mit potentiellen Kunden zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen kann?

Sollte dies bejaht werden, würde mich interessieren, welche Kontaktaufnahme rechtlich nicht zu einer Abmahnung führt.

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juni 2010 | 18:14

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

Zuletzt erlaube ich mir der guten Ordnung halber den Hinweis darauf, dass die Nachfrage der Aufklärung etwaiger Verständnisprobleme, die aufgrund der ursprünglichen Beantwortung Ihrer Frage entstanden sind, dienen soll. Sie stellen hier eine neue Frage. Ich bitte höflich um Verständnis, dass es mir sowohl aus standesrechtlichen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht gestattet ist, Ihnen diese zu beantworten.

Im Übrigen teile ich Ihnen mit, dass Sie meine ursprüngliche Antwort richtig verstanden haben. Eine Kontaktaufnahme der E-Mail oder per Telefon ohne Einverständnis der (potentiellen) Kunden kann jeweils eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(246)

Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Strafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER