Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bitte senden Sie mir doch die relevanten Unterlagen alle an meine Emailadresse und ich werde überprüfen, ob ein Unterlassungsanspruch besteht. Wenn dieser besteht werde ich die Abmahnung verschicken.
Bitte schicken Sie mir deshalb alle ihre Hinweise an die Gegenseite, die Bestätigung durch das Unternehmen sowie das letzte Werbeschreiben. Auch bräuchte ich den Namens des Unternehmens, wenn er sich aus den Nachweis nicht schon ergibt.
Ich würde mir diese Unterlagen dann anschauen und Ihnen Rückmeldung über die Erfolgsaussichten geben.
Herzlichste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Epping
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