Sehr geehrter Ratsuchender,
in Ihrem Falle handelt es sich um einen sog. Diebstahl geringwertiger Sachen. Es gilt hierbei die Sonderregelung des § 248a StGB
, wonach eine Strafverfolgung grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt (sog. Strafantrag), es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält die Strafverfolgung wegen des besonderen öffentlichen Iteresses für geboten.
Dieser Strafantrag kann in jedem Stadium des Strafverfahrens zurückgenommen werden, und zwar sogar bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens, also sogar bis über eine Urteilsverkündung hinaus.
Auf Ihren Beamtenstatus hat die ganze Sache keinen Einfluss. Das wäre nur bei schweren Straftaten der Fall, die eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zur Folge hat.
Als minimale Verfehlung sollten auch keine Nachteile in Bezug auf Ihre Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eintreten.
Ich hoffe, ich konnte Sie im Hinblick auf Ihre dienstrechtlichen Sorgen mit meiner Antwort beruhigen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J.Lauer
Rechtsanwalt
Diebstahl Beamter - Rücknahme der Anzeige durch das Kaufhaus
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Strafrecht
In der letzten Woche habe ich eine große Dummheit begangen. In einem Baumarkt habe ich einige Nägel (Wert 0,13 Euro) in meine Hosetasche gesteckt und wurde natürlich ertappt. Daraufhin habe ich mich zwei Tage später bei dem Marktleiter entschuldigt und ihm mein Vorgehen dargelegt. Ich hatte nicht wirklich die Absicht die Nägel zu klauen. Sie mussten abgewogen werden und ich habe die Waage nicht gefunden und war zu bequem jemanden für die 8 oder 8 kleinen Nägel zu suchen. Alle anderen Artikel habe ich natürlich bezahlt. Bin bisher auch noch niemals in einer ähnlichen Situation gewesen. Der Marktleiter war sehr entgegenkommend und wollte den Antrag aus dem Verkehr ziehen. Leider war das Schreiben an die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei (?) schon in der Post. Er hat mit versprochen den entsprechenden Sachbearbeiter (anscheinend bekannt) bei der Staatsanwaltschaft anzurufen und den Antrag/die Anzeige zurück zu ziehen.
Meine Frage: Kann der Marktleiter die Anzeige jederzeit zurückziehen (auch, wenn das Schreiben schon bei der Staatsanwaltschaft angekommen ist)?
Für mich ist das sehr wichtig, da ich kurz vor der Lebensverbeamtung stehe und selbst bei Einstellung des Verfahrens eine Mitteilung an den Dienstherrn geht. Ich weiß auch nicht, ob diese Mitteilung eine Auswirkung auf die Verbeamtung bzw. den Beamtenstatus hat oder sogar meine Stelle in der Schule gefährden kann.
Danke für die Bearbeitung!
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