Behinderungsanzeige wg. Schlechtwetter
Hallo, habe eine Bauträgervertrag (nach BGB)für ein Reihenhaus abgeschlossen. In diesem Vertrag ist unter § 12 Vertragsstrafe folgendes geregelt: "Die Verkäuferin verpflichtet sich zur Leistung einer freiwilligen Vertragsstrafe in Höhe von €1500 für jeden angefangenen Monat einer von der Verkäuferin zu vertretenden Überschreitung, wenn das Bauwerk nicht bis Ende Februar 2006 bezugsfertig sein sollte. Soweit die Bauerrichtung durch Schlechtwetterlage beeinflußt wird, verlängert sich die vorgesehene Bezugsfertigkeit um die Dauer der Behinderung..."
Am 21.12.2005 habe ich vom Bauträger ein Schreiben mit foldendem Absatz erhalten: "...nun ist der Innenbereich Ihres zukünftigen Zuhauses nicht mehr den Witterungsbedingungen ausgesetzt....Die Erstellung Ihres Bauvorhabens entspricht dem vorgesehenen Zeitplan, nun geht es ebenso zügig mit dem Innenausbau weiter. Wir möchten Ihnen mitteilen, daß die voraussichtliche Fetigstellung Ihres Hauses bzw Ihrer Wohnung wie geplant fü ca. Februar 2006 vorgesehen ist..." Aufgrund dieses Schreibens habe ich meine bisherige Mietwohnung gekündigt.
Am 27. Januar 2006 erhielt ich folgenden Brief: " Bertreff: Behinderunganzeige durch -Schlecht Wetter-, ...so schön der Winter auch sein kann, bringt er doch einige Nachteile mit sich, die sich besonders im Bauablauf bemerkbar machen, Aufgrund der Wetterlage wurden die Hausanschlussarbeiten wie Nahwärme, Strom, Wasser und Telefon für IHr Haus seit dem 16. 12.2005 unterbrochen. Frost und Kälte, sowie Schnee behindern den momentaen Bauablauf. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass sich durch diese Schlechtwetterlage die vertraglich vereinbarte Bezugsfertigkeit um die Dauer dieser Behinderung verschieben wird. Da das Wetter sich nicht beeinflussen lässt, ist die Behinderung leider unvermeidbar. Nach Beendigung der Der SChlecht Wetter Zeit werden wir Sie über den weiteren Bauablau f informieren un dmit Ihnen die Übergabetermine neu festlegen."
Diesem Schreiben habe ich am 30.1.06 wie folgt widersprochen:" ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 27. Januar 2006,
Behinderungsanzeige durch Schlecht Wetter ( Anlage 1 )
Sowie das Schreiben von xxx vom 21.12.2006
Mitteilung über Fertigstellung für Februar 2006 (Anlage 2 )
Sowie das Schreiben vom 24. Januar 2006
Ihre Mail vom 22. Januar 2006 (Anlage 3)
Im Schreiben der Anlage 1 ( Behinderungsanzeige ) teilen Sie uns mit, dass „aufgrund der Wetterlage...die Hausanschlussarbeiten, wie Nahwärme, Strom, Wasser und Telefon für unser Haus seit 16. Dezember 2005 unterbrochen sind. Frost und Kälte, sowie Schnee behindern den Bauablauf. Sie weisen uns daraufhin, dass sich durch diese Schlechtwetterlage die vertraglich vereinbarte Bezugsfertigkeit um die Dauer dieser Behinderung verschieben wird.
Diese Behinderungsanzeige wird nicht von uns anerkannt.
1) in ihrem Schreiben vom 21.12.06 teilen Sie uns mit, dass die voraussichtliche Fertigstellung wie geplant für ca. Februar 2006 vorgesehen ist. Sie schreiben wörtlich: Die Erstellung Ihres Bauvorhabens entspricht dem vorgesehenen Zeitplan, nun geht es genauso zügig mit dem Innenausbau weiter. Also müssen zu diesem Zeitpunkt die Anschlüsse von aussen bereits fertig sein. Dieses Schreiben passt nun überhaupt nicht zu Ihrem Schreiben vom 27. Januar 2006, selbst wenn Interhomes geschickterweise Worte wie voraussichtlich oder ca. verwendet. Dieses Schreiben war Grundlage für weitere Entscheidungen wie Kündigung der Mitwohnung, bzw. Beauftragung einer Umzugsfirma.
2) Eine rückwirkende Behinderungsanzeige ist gem.....rechtlich nicht zulässig. Das ist unseriös. Daher beginnt im Falle einer rechtswirksamen Behinderungsazeige die Dauer der Behinderung ab Datum des Zugangs der Behinderungsanzeige und somit auch der Zeitraum der Bezugsfertigkeit.
3) Die von Ihnen genannten Kriterien von Schlechtwetter wie Frost, Kälte und Schnee sind in der Winterzeit typische Erscheinungen und kalkulierbar. Eine Fachfirma wie Interhomes weiss, dass in der Winterzeit nicht mit sommerlichen Temperaturen zu rechnen ist.
4) In Ihrem Schreiben vom 27. Januar nehmen Sie Bezug auf die nicht angeschlossene Nahwärme, die es nicht ermöglicht Fußbodenbelege zu verlegen. Wir haben lediglich im EG eine Fussbodenheizung, sodass alle anderen Arbeiten im Haus durchgeführt werden können.
5) Teilen Sie mir bitte explizit mit, warum Sie behindert sind. Was bedeutet das konkret für Nahwärme, Strom, Wasser und Telefon ? Teilen Sie mir bitte mit, wann Sie den Nahwärmeanschluss beauftragt haben. Befreundete Bauherren, haben dieses Problem nicht.
6) Ein Handwerker hat uns letzte Woche auf der Baustelle gesagt, dass die Fußbodenheizung defekt ist. Dies hatte ich in meiner mail vom 22. Januar angesprochen und um Details gebeten. Sie antworteten mir hier, dass die Stadtwerke die Nahwärme noch nicht angeschlossen haben. Ich habe den Verdacht, dass hier Unzulänglichkeiten seitens Interhomes nun auf mich abgewälzt werden sollen.
Ich akzeptiere Ihr Schreiben nicht, mit dem Interhomes sich der vertraglich vereinbarten Schadenersatzpflicht entziehen möchte. Sämtliche Unterlagen werden einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Sollte die vertraglich vereinbarte Bezugsfertigkeit Ende Februar nicht eingehalten werden, ist Interhomes zu Schadenersatz in Höhe von 1.500 Euro pro angefangenen Monat verpflichtet.
Ich erwarte umgehend eine Stellungnahme auf dieses Schreiben"
Am 3.2.2006 erhielt ich dann folgenden Brief:
...wie bereits telefonisch mitgeteilt, ist Ihr Haus zum jetzigen Zeitpunkt noch immer nicht am Strom und Nahwärme angeschlossen. Dies verhindert, dass wir den Estrich im Erdgeschoss nicht aufheizen können, um hier Bodenbeläge zu verlegen. Weiterhin werden von der Stadt bei diesen Temperaturen keine Borde verlegt, sodass die Außenanlagen nicht fertig gestellt werden können. Die Temperaturen, die zur Zeit vorherschen, lassen Restarbeiten an den Außenfaßaden Ihres Hauses nicht zu. A, 21. Dezember 2005 war nicht zu erkennen, dass wir einen derart massiven Temperatursturz über einen so langen Zeitraum, einschließlich Januar bekommen und die Hausanschlüsse bis heute noch nicht verlegt werden können. Da eine Wetterbesserung zur Zeit nicht absehbar ist, haben wir uns entschieden, Ihnen mitzuteilen, dass der Übergabetermin auf Grund der Wetterlage stark gefährdet ist. Alle Arbeiten, die wir in Ihrem Haus zur Zeit mit einer provisorischen Heizung vornehmen können, werden wir mit Hochdruck weiter fortführen, um auch nach dem Nahwärmeanschluss kurzfristig die Restarbeiten abzuschliessen. Aus den genannten Gründen sehen wir uns leider gezwungen, unsere Behinderungsanzeig vom 27. Janaur 2006 im vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Die Hausanschlüsse wurden von uns frühzeitig bestellt und bezahlt. Dass Sie Ihre Wohnung gekündigt haben, können wir verstehen. Normlaerweise beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist jedoch 3 Monate, somit stände hier noch der März zur Verfügung.Abschliessend verweisen wir darauf, dass wir unserer Schadenersatzpflicht mit dem SChreiben vom 27. Janaur 2006 nicht entziehen wollten. Sollte sich darstellen, dass wir trotz der Schlecht-Wetter-Zeiten schadenersatzpflichtig sind, werden wir unseren Verpflichtungen selbstverständlich nachkommen..."
Meines Erachtens wollen die die Strafe nicht bezahlen.
1)Ich muss Ende Februar aus der Wohnung raus ( also 1 Monat vorher ), da Mitte Janaur mit dem potentiellen Nachmieter diese Veréinbarung getroffen wurde.
2)Die Definition von Schlechtwetter im Winter leuchtet mir garnicht ein...Wer im Frühling anfänt zu bauen, weiss welche Arbeiten im Verlauf ( Winterzeit ) zu erledigen sind. Dann hätte das früher gemacht werden müssen.
3)ich glaube die haben die Beauftragung verschlafen, denn den geforderten Beauftragungstermin haben die mir nicht genannt
Ich muss ausziehen und habe Kosten, die ich mit der Strafe einigermassen decken kann...daher möchte ich die Vertragsstrafe geltend machen.
Bitte prüfen Sie den Fall , letztendlich hängt alles an der Definition von Schlechtwetter im Winter... Ihre Meinung ?, was kann ich den Ganoven schreiben...