Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur auf den von Ihnen gegebenen Informationen basiert. Sollten die Tatsachen anders sein, ist auch die Einschätzung möglicherweise eine andere.
1. Nach Ihrer Schilderung haben Sie keinen Vertrag abgeschlossen, vielmehr wurde Ihnen das Angebot gemacht, den Wagen auf dem Grundstück stehen zu lassen. Ich nehme an, dass das auch insofern kein Problem gewesen wäre, wenn Sie das Auto beim Händler repariert hätten. Dann hätte er für das Unterstellen wenigstens den Auftrag erhalten.
2. Da nun kein Vertrag vorliegt und Sie auch keine Rechnung oder Ähnliches haben, ist die Frage, wie die Unterbringung rechtlich zu beurteilen ist.
3. Sollte der Händler tatsächlich unentgeltlich das Auto untergestellt haben und das auch gewollt haben (im Hinblick auf die Aussicht, den Reparaturauftrag zu bekommen), ist für die Unterbringung selbst keine Entlohnung gerechtfertigt, kann er aber eventuell seine Aufwendungen ersetzt verlangen, aus Auftrag oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
4. Wenn tatsächlich kein Vertrag zwischen Ihnen besteht, kann der Händler aber nicht die Herausgabe des Autos verweigern, weil ihm dann kein Zurückbehaltungsrecht zusteht ( § 320 BGB
).
Ihr Recht können Sie eventuell durch einstweilige Verfügung bzw durch Klage durchsetzen oder Sie zahlen und müssen dann aber den Anspruch der Höhe nach angreifen.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
KFZ Rausgabe wird vom Händler verweigert
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Nina Marx
Hallo,
Habe vor fünf Wochen ein KFZ (Wohnmobil) nach einem Unfall bei meinem Händler inkl. der Schlüssel abgegeben. Es wurde über eine eventuelle Reparatur gesprochen aber nichts vereinbart. Wollte das Fahrzeug zu Hause unterstellen. Bei Ablieferung des KFZ versicherte mir mein Händler aber, das das Unterstellen kein Problem sei(sollte nicht draußen stehen). Nach Begutachtung durch einen Sachverständigen und Rücksprache mit meiner Versicherung habe ich mich dazu entschieden das KFZ nicht reparieren zu lassen, sondern an einen anderen Händler zu verkaufen.
Nun verweigert der Händler die Rausgabe des Fahrzeugs mit der Begründung, ihm seien Kosten in Höhe von 1600€ durch das Blockieren eines Arbeitzplatzes entstanden.
Von Kosten für die Unterstellung war nie die Rede.
Eine Aufforderung zum Abholen oder eine Rechnung habe ich nie erhalten.
Was kann ich machen? Ist eine Zahlung unter Vorbehalt und anschließender Klage sinnvoll? Oder muß der Händler das Fahrzeug rausgeben und die Kosten (welche auch immer das sein sollen) dann einklagen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
Zahlung Zahlung KFZ Kosten Fahrzeug
-
49 €
-
30 €
-
49 €
-
25 €
-
51 €
-
49 €