Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihnen davon abraten, auf eigene Faust mit Ihrer Frau irgendwelche Vereinbarungen betreffend einen Verzicht auf Kindesunterhalt zu schließen, da diese rechtlich höchst angreifbar wären. Eltern können für ihre Kinder grundsätzlich nicht auf Unterhalt verzichten. Besser wäre es, sich mit dem Jugendamt an einen Tisch zu setzen, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und mit Hilfe des Jugendamtes eine Regelung zu treffen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte ein gerichtlicher Titel existieren, aufgrund dessen Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, müsste dieser ggf. im Wege einer Abänderungsklage geändert werden.
Der Kredit, soweit er aus der Zeit Ihrer Ehe rührt, wird mit größter Wahrscheinlichkeit einkommensmindernd wirken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
welche Belastung darf ich abziehen
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Laurentius
hallo,
ich bin seit fünf Jahren geaschieden und habe eine 7 jährige Tochter, für die ich z.Zt. keinen Unterhalt zahle.
Da ich wenig verdiene 1100 € und ich den Gemeinsamen Kredit aus der Ehe allein abzahle. Solange der Kredit abgetragen wird (300€), brauche ich also nichts zahlen. Zu Anfang wusste ich das nicht und habe 111€ jeden Monat Unterhalt gezahlt, ein Jahr lang und mein Konto so sehr belastet, das ich vor 4 Jahren den Gemeinsamen Kredit aufstocken musste und jetzt alleiniger Kreditnehmer bin und weitere 3 Jahre zahlen muss. Das weiss das Jugendamt jedoch noch nicht, die Frage ist jetzt:
Darf ich den geänderten Kredit als Belastung vom Nettogehalt abziehen? und/ oder gibt es eine Möglichkeit mit meiner geschiedenen Frau eine Vereinbahrung zu treffen (zb. unterhaltsverzicht oder einen bestimmten Betrag zu zahlen) so das das Jugendamt keinen Vorschuß mehr leisten muss und ich so das amt aus der Sache heraus halten kann?
Unterhalt Unterhalt Jugendamt Jahr Unterhaltsverzicht
"
Sehr nett, vielen Dank.
"