Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Ich gehe davon aus, dass Sie Beitragsbescheide in Niedersachsen meinen.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Beitragsbescheiden um Verwaltungsakte,gegen die der Widerspruch statthaft ist.
Eine Regelung diesbezüglich wird jedoch in der Satzung des jeweiligen Verbandes zu finden sein.
Sie haben geschrieben, dass es gegen Steuerbescheide keinen Widerspruch mehr gibt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dies auch für alle anderen Bescheide gilt.
Nur wenn insofern auch eine derartige Regelung getroffen wurde, ist der Widerspruch nicht statthaft.
Eine diesbezügliche Regelung wird auch im Wasserverbandsgesetz des Landes Niedersachsen zu finden sein, welches jedoch momentan online nicht zur Verfügung steht, so dass ich keine Einsicht habe. Eine solche zu beschaffen ist jedoch in einem Zeitrahmen von 2 Stunden nicht möglich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
Wegfall Widerspruch
3. Februar 2006 05:40 |
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Verwaltungsrecht
In Niedersachsen ist gegen Steuerbescheide der Gemeinden, insbesondere Grundsteuer und Gewerbesteuer, kein aussergerichtliches Rechtsmittel (Widerspruch) mehr vorgesehen, es muss sofort Klage zum Verwaltunsggericht erhoben werden. Gilt das auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. Wasser- und Bodenverbände für deren Beitragsbescheide ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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