Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Bei Wohnräumen muss die Nebenkostenabrechnung binnen 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen – es sei denn, dies ist für den Vermieter unverschuldet.
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, könnte 1.1.2008 – 31.12.2008 nur bis zum 31.12.2009 abgerechnet werden. Heute wäre dies wirksam nicht mehr möglich.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Kann ich vom heutigen Tage an rückwirkend 2 Nebenkostenabrechnungen a 12 Monate bis 2008 erstellen?
9. Mai 2010 10:54 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Anwälte,
folgende Frage: Unser Mieter weigert sich die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, da sie vom Zeitraum mehr als 12 Monate beinhaltet. Kann ich vom heutigen Tage an rückwirkend
2 Rechnungen a 12 Monate bis 2008 erstellen?
Danke für die Info.
Mit freundlichen Grüssen
Ratsuchender
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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