Kann ich vom heutigen Tage an rückwirkend 2 Nebenkostenabrechnungen a 12 Monate bis 2008 erstellen?

9. Mai 2010 10:54 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sehr geehrte Anwälte,

folgende Frage: Unser Mieter weigert sich die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, da sie vom Zeitraum mehr als 12 Monate beinhaltet. Kann ich vom heutigen Tage an rückwirkend
2 Rechnungen a 12 Monate bis 2008 erstellen?

Danke für die Info.

Mit freundlichen Grüssen

Ratsuchender

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:


Bei Wohnräumen muss die Nebenkostenabrechnung binnen 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen – es sei denn, dies ist für den Vermieter unverschuldet.

Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, könnte 1.1.2008 – 31.12.2008 nur bis zum 31.12.2009 abgerechnet werden. Heute wäre dies wirksam nicht mehr möglich.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER