15. Dezember 2006
|
16:18
Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail: info@kanzlei-kaempf.net
Ihre Anfrage möchte unter Berücksichtigung ihrer Sachverhaltsdarstellung sowie der Höhe Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Vorliegend kommt in Betracht, dass sich Ihr Bekannter einer fahrlässigen Tötung (strafbar gemäß § 222 StGB) tateinheitlich mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs (strafbar gemäß § 315 c StGB) schuldig gemacht hat.
Die fahrlässige Tötung sieht als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Die Gefährdung des Straßenverkehrs sieht als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, bei fahrlässiger Begehung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Weiterhin wird hier bei einer Verurteilung wohl mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB zu rechnen sein.
Eine seriöse Einschätzung der Strafhöhe kann diesseits ohne eingehende Kenntnis der Ermittlungsakte nicht abgegeben werden.
Dahingehend konnte es auf eine Vielzahl von Faktoren an. Strafmildernd wirkt sich unter anderem ein Geständnis sowie ein positives Nachtatverhalten - hier insbesondere Bemühungen zur Schadenswiedergutmachung - aus. Strafschärfend können sich neben anderem auch einschlägige Vorstrafen auswirken.
Vor allem da hier als Rechtsgutverletzung die Tötung eines Menschen im Raum steht, muss ich Ihrem Bekannten dringend anraten, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu betrauen. Gerne stehe auch ich dahingehend zur Verfügung.
Weiterhin sollte ihr Freund zunächst keine Angaben bei einer etwaigen polizeilichen Vernehmung machen. Zunächst empfehle ich Ihnen, über einen Anwalt ihres Vertrauens Akteneinsicht zu nehmen. Nach erhaltener Akteneinsicht sollte mit dem Anwalt die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie, dass obige Ausführungen aufgrund fehlender Kenntnis der Ermittlungsakte nur eine erste Einschätzung des Sachverhaltes darstellen kann.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
<a class="textlink" rel="nofollow" href="mailto:info@kanzlei-kaempf.net"> info@kanzlei-kaempf.net</a>
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.kanzlei-kaempf.net">www.kanzlei-kaempf.net</a>