Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Auf den in Indien befindlichen Nachlass, insbesondere das angesprochene Haus, kommt nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechts das Recht der belegenen Sache zur Anwendung. Damit gilt für die Frage nach dem anzuwendenden Erbrecht indisches Recht.
Das indische Erbrecht unterscheidet zwischen Religionszugehörigkeit. Für die Mehrheit der Inder (ca. 80 %) kommt hinduistisches Recht zur Anwendung. Nach dem Hindu Succession Act werden die Angehörigen ähnlich dem deutschen Erbrecht in Klassen eingeteilt. Dabei steht die Witwe grundsätzlich gleichberechtigt neben den Abkömmlingen. Seit einer Änderung im Jahre 2005 ist es zudem so, dass bei den Abkömmlingen die Töchter gleichberechtigt neben den Söhnen stehen.
Zur Feststellung des Nachlasses und späteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es unerlässlich, dass Sie sich um einen vor Ort tätigen Anwalt wenden. Sie können dazu die Deutsch Indische Juristenvereinigung e. V., www.dijv.de, ansprechen um einen geeigneten Rechtsbeistand zu finden. Nur ein Anwalt vor Ort kann die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung Ihres Erbrechts veranlassen.
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Auf den in Indien befindlichen Nachlass, insbesondere das angesprochene Haus, kommt nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechts das Recht der belegenen Sache zur Anwendung. Damit gilt für die Frage nach dem anzuwendenden Erbrecht indisches Recht.
Das indische Erbrecht unterscheidet zwischen Religionszugehörigkeit. Für die Mehrheit der Inder (ca. 80 %) kommt hinduistisches Recht zur Anwendung. Nach dem Hindu Succession Act werden die Angehörigen ähnlich dem deutschen Erbrecht in Klassen eingeteilt. Dabei steht die Witwe grundsätzlich gleichberechtigt neben den Abkömmlingen. Seit einer Änderung im Jahre 2005 ist es zudem so, dass bei den Abkömmlingen die Töchter gleichberechtigt neben den Söhnen stehen.
Zur Feststellung des Nachlasses und späteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es unerlässlich, dass Sie sich um einen vor Ort tätigen Anwalt wenden. Sie können dazu die Deutsch Indische Juristenvereinigung e. V., www.dijv.de, ansprechen um einen geeigneten Rechtsbeistand zu finden. Nur ein Anwalt vor Ort kann die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung Ihres Erbrechts veranlassen.