14. September 2024
|
00:23
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall wird gegen Sie wegen des Verdachts des Betruges ermittelt. Der entscheidende Punkt ist, dass Sie unter falschem Namen und falscher Adresse gehandelt haben, was den Verdacht eines Betrugs verstärken kann. Auch wenn Sie keine betrügerischen Absichten hatten, kann das Vorgehen als Täuschung gewertet werden.
Da der Käufer kein Geld im Voraus gezahlt hat und der Trolley nicht als gestohlen gemeldet ist, könnte dies zu Ihren Gunsten sprechen. Dennoch bleibt das Problem der falschen Angaben bestehen.
Folgende Schritte könnten nun erfolgen:
1. **Ermittlungsverfahren**: Die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen. Sie könnten als Beschuldigter vernommen werden.
2. **Einstellung des Verfahrens**: Wenn die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sieht, könnte das Verfahren eingestellt werden.
3. **Anklage**: Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, wird der Fall vor Gericht verhandelt.
4. **Verteidigung**: Sie sollten keine Äußerungen gegenüber der Polizei tätigen und zeitnah einen Anwalt beauftragen, damit dieser Sie rechtlich vertritt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
14. September 2024 | 00:30
Danke für die schnelle Antwort.
Es steht ja aber dann noch die Frage des Eigentumsverhältnis. Da ich ja auch keine Rechnung besitze als ich den Trolley gebraucht- defekt gekauft habe.
Leider bin ich ja schon vorbestraft wegen Betruges.
Und wie gesagt die falschen Angaben habe ich gemacht damit mir das Geld wenn ich es bekommen hätte nicht durch das Insolvenzverfahren zu pfänden.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14. September 2024 | 00:45
Sie sollten sich dennoch gegen die Tatvorwürfe verteidigen und einen Anwalt beauftragen. Dieser kann die Akte auswerten und dann auf dieser Grundlage eine gute Verteidigung sicherstellen. Sie gelten als unschuldig, bis Ihnen die Tat zweifelsfrei nachgewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt