Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Leider teilen Sie nicht mit, inwieweit das Inkasso erfolglos war und was diesbezüglich unternommen wurde.
Gab es gar keine Rückmeldung?
Ist sicher, dass der Empfänger auch der Schuldner ist?
Eine Strafanzeige wegen Betruges kann helfen, damit Bewegung in die Sache kommt.
Diese allein verschafft Ihnen allerdings nicht Ihr Geld.
Die kostengünstigste Variante wäre zunächst, einen gerichtichen Mahnbescheid (www.online-mahnantrag.de) zu beantragen. Dann muss der Schuldner reagieren, um nicht einen Titel gegen sich ergehen zu lassen, aus dem Sie dann vollstrecken könn(t)en.
Alternativ könnten Sie den Schuldner auch auf Zahlung verklagen, allerdings am Wohnort des Schuldners.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Eichhorn,
danke für Ihre Antwort.
Der Versuch mit dem Inkassobüro war erfolglos, weil die Versandadresse nicht die Wohnadresse des Schuldners ist. An der Versandadresse des Empfängers wohnt die Lebensgefährtin, die angibt, die Ware nicht bestellt zu haben. Die tatsächliche Anschrift des Schuldners ist mir nicht bekannt und konnte vom Inkassobüro auch nicht in Erfahrung gebracht werden.
Einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist ein Auskunftsersuchen seitens ebay. Mir ist nur der ebay Name bekannt.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, mit em Hintergrund der Verjährung im November 2020 und der Schwierigkeit, dass die tatsächliche Adresse des Empfängers nicht bekannt ist?
Danke für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Ergänzung.
Da hier ein Betrug vorliegt, sollten Sie Strafanzeige erstatten.
Ich bezweifle, dass hinter dem ebay-Namen wahrheitsgemäße Angaben stehen.
Ohne wahren Namen und Adresse ist ein Erfolg zweifelhaft.
Unschön ist auch, dass seit der Tat bereits mehr als ein Jahr vergangen ist.
Erstatten Sie Anzeige und teilen Sie das Aktenzeichen ebay mit.
Versuchen Sie auch über Ebay an die Adresse zu kommen.
Kann die Polizei einen Verdächtigen ermitteln, so erfahren Sie über eine Akteneinsicht auch die Adresse.
Ihre Forderung verjährt erst Ende 2021 (drei Jahre mit dem Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt