Sehr geehrte Fragende(r),
da Sie als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen haben (nicht Haftung, die ist nicht ausschließbar!), haben Sie nur für die Gewährleistung einzutreten, die Sie arglistig verschwiegen haben.
Da Sie sich jedoch zu dieser Sondervereinbarung haben überreden lassen und bestätigt haben, dass die Reifen nicht beschädigt waren, obwohl es tatsächlich so ist, haben Sie hierfür die Gewährleistung zu übernehmen. Sie haben durch diese Zusatzvereinbarung eine sog. Beschaffenheitsgarantie übernommen, mit der Sie für die bestimmte Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges haften.
Die Beschädigung darf jedoch nicht erst nach Gefahrübergang (i.d.R. Übergabe) aufgetreten sein.
Sie haben diesbezüglich das Recht zur Nachbesserung.
Wenden sie sich jedoch möglicht schnell an den Käufer, da die Erstellung eines Gutachtens teuer werden kann, um die Angelegenheit zu regeln.
Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob die Reifen tatsächlich beschädigt sind.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Sollten Sie eine weitergehende Beauftragung wünschen, können Sie mich gerne per Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
da Sie als Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen haben (nicht Haftung, die ist nicht ausschließbar!), haben Sie nur für die Gewährleistung einzutreten, die Sie arglistig verschwiegen haben.
Da Sie sich jedoch zu dieser Sondervereinbarung haben überreden lassen und bestätigt haben, dass die Reifen nicht beschädigt waren, obwohl es tatsächlich so ist, haben Sie hierfür die Gewährleistung zu übernehmen. Sie haben durch diese Zusatzvereinbarung eine sog. Beschaffenheitsgarantie übernommen, mit der Sie für die bestimmte Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges haften.
Die Beschädigung darf jedoch nicht erst nach Gefahrübergang (i.d.R. Übergabe) aufgetreten sein.
Sie haben diesbezüglich das Recht zur Nachbesserung.
Wenden sie sich jedoch möglicht schnell an den Käufer, da die Erstellung eines Gutachtens teuer werden kann, um die Angelegenheit zu regeln.
Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob die Reifen tatsächlich beschädigt sind.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Sollten Sie eine weitergehende Beauftragung wünschen, können Sie mich gerne per Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Rückfrage vom Fragesteller
18. November 2007 | 12:26
Ich habe das Auto privat im Juni2007 gekauft. Im Kaufvertrag stand damals nichts von reimport. Kann ich die Verkäuferin dafür noch haftbar machen? (dann habe ich zuviel bezahlt!)
Diesen Punkt wirft mir der Käufer ebenfalls vor.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18. November 2007 | 20:12
Prinzipiell haben sie diesbezüglich die Möglichkeit, müssen jedoch der Verkäuferin Arglist (positive Kenntnis) beweisen können.
Ihr Käufer muss Ihnen aber ebenfalls Arglist nachweisen, ich denke, das liegt hier nicht vor, da nichts in den Papieren steht und Sie auch nichts davon wusste.