Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch und unter Berücksichtigung ihres Einsatzes wie folgt zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Da hier ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, müssen sie für den Schaden als Privatverkäufer nur dann aufkommen, wenn sie ihn arglistig verschwiegen hätten. Dazu müsste der Käufer aber nachweisen, dass sie arglistig gehandelt haben. Dies kann ich angesichts ihrer Sachverhaltsschilderung, trotz unproblematisch vorliegenden Unfallschadens, nicht erkennen, da ihnen ein Schaden nicht geläufig ist. Sie werden für die Ausfallkosten dann aufkommen müssen, wenn der Wagen tatsächlich wegen der verzögerten Briefübergabe nicht nutzbar war. Soweit der Wagen die ganze Zeit angemeldet war, dürfte dies ausscheiden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de