eBay Auktion mit personalisierten Tickets der Bayreuther Festspiele
| 24. Februar 2016 19:52
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Preis:
43€
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Internetauktionen
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich habe für dieses Jahr Tickets für die Bayreuther Festspiele erhalten. Die Tickets sind personalisiert. Da ich an dem Tag der Aufführung leider verhindert bin, möchte ich die Tickets nun verkaufen.
Ich würde bei eBay die Tickets gerne als Auktion einstellen mit Startpreis Originalpreis der Tickets.
Es werden bereits einige Tickets bei eBay nach dem gleichen Vorgehen verkauft. Der Endpreis übersteigt dabei den Originalpreis erheblich.
Meine Fragen dazu:
- Ist dieses Vorgehen (Auktion mit Startpreis Originalpreis) rechtens, da die anhängenden AGB's der Bayreuther Festspiele durch mich akzeptiert wurden?
- Hilft der Passus unter "Mein Auktionstext", diesen habe ich bei ähnlichen Auktionen gelesen?
AGB's BAYREUTHER FESTSPIELE
Link: http://www.bayreuther-festspiele.de/deutsch/tickets_service/tickets/agb_594.html
Relevanter Teil:
10. Weiterveräußerung und Weitergabe von Eintrittskarten
10.4. Die Weiterveräußerung von Eintrittskarten ist in nachfolgend benannten Fällen untersagt (Abtretungsverbot); eine Zustimmung wird in diesen Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Veräußerung oder Weitergabe von Eintrittskarten oder dem Erwerb von Eintrittskarten für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerbsmäßigen und/oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten über nicht autorisierte Internetplattformen wie z.B. insbesondere eBay oder nicht autorisierte Online-Ticket-Börsen oder im Rahmen von von der BF nicht autorisierten Internet-Auktionen jeweils mit Ausnahme einer Veräußerung im Wege des sog. Sofortverkaufs bzw. Sofortkaufs zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder aufgrund der Weiterveräußerung der Eintrittskarte auf diesem Wege entstanden sind bzw. entstehen (z.B. Porto- und/oder z.B. eBay-Gebühr o.Ä.), nicht übersteigt,
c) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten, um Gewinn zu erzielen, oder einem Erwerb von Eintrittskarten im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen, wobei Gewinnerzielungsabsicht in diesem Sinne die Absicht einer Veräußerung zu einem Preis meint, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder (Preis-)Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Eintrittskarten ohne Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.5. Die Weiterveräußerung oder die Weitergabe von Eintrittskarten unter Wahrung der in Ziffer 10.4. b)-f) benannten Maßgaben bleibt unberührt.
10.6. Die BF kann die Abgabe von Eintrittskarten an solche Personen verweigern, die ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung gewerbsmäßig oder kommerziell mit Karten handeln, die in einer Festspielsaison Eintrittskarten unter Verstoß gegen die jeweils gültigen Regelungen betreffend die Weiterveräußerung und Weitergabe veräußert haben bzw. versucht haben zu veräußern oder die solchen Personen solche Karten zugänglich machen. Bereits zugeteilte und/oder an den Besteller übersandte Eintrittskarten können im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Regelungen in Ziffern 10.2. bis 10.4. von der BF zurückverlangt und/oder für unwirksam erklärt (elektronische Sperrung über den Barcode) werden. Dies gilt auch in den Fällen des Versuchs einer Veräußerung unter Verstoß gegen vorstehende Regelungen in den Ziffern 10.2. bis 10.4.
10.7. Inhabern gesperrter Eintrittskarten kann der Zugang und Besuch der Aufführung durch die BF verweigert werden.
10.8. Die BF haftet nicht für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
MEIN AUKTIONSTEXT
Die Tickets sind personalisiert. Offiziell verbietet der Veranstalter den Weiterverkauf von Tickets zu überhöhten Preisen in seinen AGB. Der Veranstalter behält sich vor Eintrittskarten zu sperren. Unabhängig davon ob diese AGB's überhaupt wirksam sind (307 Abs. 1 BGB), sind Ihnen die drei Tatsachen "Personalisierung, Verbot des Weiterverkaufs zu überhöhten Preisen, Kartensperrung" hiermit bewusst. Sie verzichten mit dem Kauf aufgrund dieser drei Tatsachen den Rechtsweg einzulegen. Mit dem Kauf erkennen Sie ebenfalls die jeweiligen AGB des Veranstalters an. Sie erwerben die Karten auf eigenes Risiko. Es handelt sich bei dieser Auktion um eine Versteigerung im Sinne
§156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d
Art. 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Ebenfalls ist das Ausstellen einer Rechnung nicht möglich. Auch gebe ich keine Garantie auf Einlass und hafte in einen solchen Fall nicht, auch wenn das Ticket auf eine dritte Person ausgestellt ist. Es handelt sich bei meinen Artikel um nichtkommerzielle, private Auktionen und Angebote. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit der Gebotsabgabe/Sofortkauf an. Ebay Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 07.11.2001, AZ VII ZR13/01). Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind. Mit der Abgabe eines Gebots/Sofortkauf bestätigen Sie diese Vereinbarung. Mit Abgabe Ihres Gebots/Sofortkauf bei dieser Auktion bestätigen Sie außerdem, dass gegen Sie kein negatives Merkmal des Veranstalters vorliegt und Sie auf jegliche Art von Garantie oder Gewährleistung gemäß
§312b, Absatz 3, Nr. 6 BGB verzichten.
Mit den Kauf erkennen Sie ebenfalls die AGB des jeweiligen Veranstalters an die mit den Erwerb automatisch auf Ihnen übergehen. Nachzulesen sind diese auf deren Internetseite.