Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
An Ihrer Stelle würde ich die Aussage nicht verweigern. Schließlich gibt es den Dealer, der Sie belastet. Außerdem werden Geständnisse strafmildern gewertet.
Desweiteren haben Sie kein Haschisch verkauft sondern zur Eigennutzung genommen.
Auf jeden Fall gehen Sie zu dem angegebenen Zeitpunkt zur Polizei.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im rahmen der Erstberatung eine erste rechtliche Orientierung auf Grund Ihrer Angaben geben konnte.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
An Ihrer Stelle würde ich die Aussage nicht verweigern. Schließlich gibt es den Dealer, der Sie belastet. Außerdem werden Geständnisse strafmildern gewertet.
Desweiteren haben Sie kein Haschisch verkauft sondern zur Eigennutzung genommen.
Auf jeden Fall gehen Sie zu dem angegebenen Zeitpunkt zur Polizei.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im rahmen der Erstberatung eine erste rechtliche Orientierung auf Grund Ihrer Angaben geben konnte.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.