bitte schnelle antwort. danke

20. Januar 2006 10:11 |
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Strafrecht


hallo,

gegen ende oktober hat mich die polizei mit ca. eineinhalb gramm haschisch aufgegriffen. da ich noch nie probleme mit dem gesetz
hatte, hab ich die aussage nicht verweigert.
ich erzaehlte das ich das haschisch selten rauche u. von einem einer Person bekommen habe, dessen name ich nich genannt habe.
mit verfuegung vom 14.11.05 wurde mir mitgeteilt, dass von einer strafverfolgung abgesehen wurde.

jetzt hat die polizei die person die mir das haschisch verkauft hat erwischt u. eben diese hat mich als konsument genannt. jetzt habe ich einen brief von der polizei bekommen, ich bin am 24.01. als beschuldigte in der ermittlungssache wegen verstoß gegen das betaeubungsmittelgesetz -allgemeiner verstoß- mit cannabis einschließlich zubereitungen vom 01.10.05 bis 30.11.05 bei meiner oertlichen polizeidienststelle erscheinen.

ist es ratsam die aussage zu verweigern o. geht das nicht da ich
damals ausgesagt hatte?

bitte helfen sie mir schnell
mit freundlichen grueßen
k.r.

ps:ich bin arbeitslos u. kann daher nicht viel geld geben, bitte
haben sie verstaendnis
Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:

An Ihrer Stelle würde ich die Aussage nicht verweigern. Schließlich gibt es den Dealer, der Sie belastet. Außerdem werden Geständnisse strafmildern gewertet.

Desweiteren haben Sie kein Haschisch verkauft sondern zur Eigennutzung genommen.

Auf jeden Fall gehen Sie zu dem angegebenen Zeitpunkt zur Polizei.

Ich hoffe, dass ich Ihnen im rahmen der Erstberatung eine erste rechtliche Orientierung auf Grund Ihrer Angaben geben konnte.

Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.
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