angeblicher Online-Auktionsbetrug

3. Oktober 2010 12:59 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,

zu meiner Frage:

Auktionär 1 Stellt bei Ebay einen Artikel zum Verkauf ein. Käufer 1 bietet 250€ auf den Artikel und überbietet damit Käufer 2.
Ein Paar Tage später nimmt Käufer 1 sein Gebot zurück und bietet 249 € somit ist er nicht Höchstbietender. Am Abend bietet der Käufer 1 jedoch wieder einen neuen Höchstbetrag so das Käufer 2 wieder überboten ist.

Käufer 2 droht nun dem Auktionär das ein Betrug vorliegt und dies zur Anzeige bei der Polizei bringt.

Meine Frage ist nun das für mich als Auktionär wirklich Strafbar? Schließlich kommt zwar Käufer 1 aus dem gleichen Ort und hat mich schon kontaktiert ob auch ein persönliches Abholen des Artikels möglich wäre.

Ich fühle mich hier ein wenig verunsichert und frage mich ob ich nicht in etwas rein gestolpert bin.
3. Oktober 2010 | 13:12

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

bei diesem SAchverhalt sehe ich weder eine strafrechtliche Handlung von den jeweiligen Käufern, noch eine von Ihnen.

Der Betrug ist in § 263 geregelt und für den Tatbestand ist es erforderlich, dass Sie eine Täuschung hervorrufen und der Getäuschte dann aufgrund der Täuschung eine Vermögensverfügung vornimmt.

Weder haben Sie eine Täuschung verursacht, noch hat Käufer 1 eine solche begangen. Allein die Tatsache, dass der eine Käufer aus dem selben Ort kommt, reicht selbstverständlich noch nicht für einen Tatvorwurf.

Sie brauchen sich also nicht zu fürchten, weil keine strafbare Handlung vorliegt.


ANTWORT VON

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