25. Oktober 2006
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21:53
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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die Zweitwohnungssteuer, gerade für Studenten ist ein sehr strittig behandeltes Thema, was gerade in den einzelnen Bundesländern und Städten unterschiedlich behandelt wird.
Die Bemessung und die Rechtsgrundlage der Zweitwohnungssteuer richtet sich nach der jeweiligen Satzung über die Zweitwohnungssteuer in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, wo sich die Wohnung befindet. Hier wäre zunächst zu überprüfen, ob die Satzung formell korrekt zustande gekommen ist und ob sie materiell, also inhaltlich keine rechtswidrigen Regelungen aufweist.
Dies kann natürlich erst nach Prüfung der Satzung genauer beurteilt werden.
Allerding sieht das Verwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dieSatzung der Stadt Köln für rechtmäßig. Auch in diesem Fall hatte eine Studentin geklagt. Die Entscheidung habe ich Ihnen aufgrund des Umfangs per Email übersandt.
Insgesamt is juristisch auf die melderechtliche Komponente, als der Bestimmtheit der Begiffe der Haupt- und Nebenwohnung sowie das Vorhandensein einer Billigkeitbestimmung.
Mittlerweile sind die meisten Zweitwohnungssteuersatzungen aber im Hinblick auf vergangene Gerichtsentscheidungen korrigiert und entsprechend sattelfest.
Die einfachste Lösung wäre tatsächlich den Hauptwohnsitz in Köln anzumelden und die bisherige Wohnung in Niedersachen zumindest de facto aufzulösen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Überprüfung der Satzung wünschen, stehe ich Ihnen jedoch weiterhin gerne zur Verfügung.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
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