Zwei Makler - Vertrag Widerruf
16. Oktober 2023 21:51
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Preis:
35,00 €
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich aufgrund eines Inserats auf ImmoScout24 bei einem Makler gemeldet und ein Exposé aufgefordert. Der Makler hat die Widerrufsbelehrung und das Exposé inkl. Angabe der Käuferprovision und Adresse des Objektes per Email geschickt. Vorzeitiger Beginn und Verlust bei vorzeitiger Erfüllung wurden nicht explizit von mir unterzeichnet oder zugestimmt.
Ich habe danach eine E-Mail geschickt, mit der Bitte einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, worauf der Makler nicht geantwortet hat.
Vier Tage später wurde dieselbe Wohnung von einem anderen Makler inseriert. Ich habe den Makler Nummer 2 kontaktiert, und wir stehen jetzt kurz vorm Kaufabschluss.
Zu meiner Frage:
Nachdem ich die Unterlagen von Makler Nummer 2 erhalten hatte, habe ich Makler 1 den Widerruf des Maklervertrags mitgeteilt (10 Tage nach Erhalt des Exposés). Falls ein Kaufvertrag Zustande kommt, hat Makler Nummer 1 Anspruch auf Provision oder irgendwelche Gebühren?
Vielen Dank und beste Grüße
Guten Tag, aufgrund Ihrer Schilderung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen, sehe ich keinen Provisionsanspruch des ersten Maklers.
Ein Makler hat nur dann einen Anspruch auf Provision, wenn durch seine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Kaufvertrag zustande kommt. In Ihrem Fall hat der erste Makler zwar ein Exposé zugesandt, jedoch hat er auf Ihre Anfrage nach einem Besichtigungstermin nicht reagiert. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Kaufvertrag aufgrund seiner Tätigkeit zustande gekommen ist.
Zudem haben Sie den Maklervertrag mit dem ersten Makler innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen. Dieser Widerruf ist wirksam, auch wenn Sie nicht explizit in den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung eingewilligt haben.
Der zweite Makler, mit dem Sie den Kaufvertrag abschließen, hat daher den alleinigen Anspruch auf die Provision.
VG Schulze