Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Beispiel 1 kann ich bei den von Ihnen genannten Werten nicht nachvollziehen. Da in beiden Fällen der Wert des Immobilienvermögens die Schulden übersteigt, ist jeweils ein positiver Saldo vorhanden.
Lösung 2 ist deshalb grundsätzlich richtig. Allerdings muss das Anfangsvermögen indexiert werden, also um den Kaufkraftverlust bereinigt. 2009 lag der Verbraucherpreisindex bei 99 %, aktuell liegt er bei 107 %. Dadurch ergibt sich ein indexiertes Anfangsvermögen von rund 145.900 €. Die Differenz zum Endvermögen liegt dann bei 79.100 €. Die Hälfte davon ist der Zugewinnausgleichsanspruch, also 39.550 €.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Hallo ,
danke für die schnelle Antwort. Bei Beispiel 1, ist es aber so, dass der Wert höher ist, aber nicht das Vermögen. Die Schulden sind höher, wie das Vermögen.
Ich habe mal gelesen, wenn das Vermögen geringer, als die Schulden sind, wird Anfangs. oder auch Endvermögen mit 0,- € gerechnet.
Das Vermögen ist ja nur der abgezahlte Teil.
Danke im voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Die Annahme, die Lösung 1 zugrunde liegt, ist falsch. Das Vermögen ist die Differenz aus Aktiva und Passiva. Der komplette Wert der Immobilien ist als Wert anzusetzen und dann um die noch bestehenden Verbindlichkeiten zu reduzieren.
Ihre Annahme wäre nur dann richtig, wenn die Schulden den Wert übersteigen, der Verkehrswert einer Immobilien also geringer ist als die darauf lastenden Schulden. Dan wäre allerdings beim Anfangsvermögen ggf. sogar mit einem negativen Wert zu rechnen.
In Ihrem Fall ist Anfangs- und Endvermögen positiv.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel