Zugang zu Yahoo-Account

17. Dezember 2017 11:13 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


17:39
Das Passwort eines yahoo-freemail accounts wurde vergessen oder zu oft falsch eingegeben. Damit ist dieser account nicht mehr zugänglich. Die einzige Wiederherstellungsmöglichkeit im System ist, eine Email an eine vorab angegebene Alternativadresse generieren zu lassen. Das geht leider nicht, da im fraglichen Zeitraum der Arbeitgeber gewechselt wurde und die alte Adresse nicht mehr zur Verfügung steht. Yahoo bietet keine alternative Wiederherstellungsmöglichkeit an. Es gibt für solche Probleme keinen Support per Telefon, Email oder Chat. Eine Nachricht, die daher auf der Supportseite für eine andere Thematik eingegeben wurde blieb ohne Antwort. Bei der Telefonnummer von Yahoo Deutschland kommt man auf ein Band mit der Ansage, dass zu solchen Problemen die Telefonzentrale nicht helfen kann.
Ein Identitätsnachweis gegenüber Yahoo sollte kein Problem sein.
Sollte es eine Möglichkeit geben, juristischen Druck auf Yahoo auszuüben, bitte ich, dies kurz zu skizzieren. Gegebenenfalls könnte sich ein Folgeauftrag ergeben.
Bitte beachten Sie, dass laut der Homepage von Yahoo die folgende Organisation verantwortlich ist:
Oath (EMEA) Limited (vormals als Yahoo! EMEA Limited bezeichnet)
5-7 Point Square, North Wall Quay
Dublin 1
Irland
Bitte keine Antworten, es gibt keine Möglichkeiten, oder Vorschläge zu Briefen mit der Bitte um Kulanz (wird nach Beschreibung zahlreicher Foren von Yahoo ignoriert).
17. Dezember 2017 | 12:34

Antwort

von


(919)
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52349 Düren
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Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihnen steht gegen den Betreiber des E-Mail-Dienstes ein Anspruch auf Freischaltung Ihres Kontos zu. Dieser Anspruch wird sich auch gerichtlich durchsetzen lassen. Problematisch ist allerdings, ob dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Ob Sie Oath in Deutschland verklagen können, ist unklar und lässt sich an einem Sonntag auch nicht klären. Dagegen spricht, dass nach den AGB Ihr Vertragspartner in Irland sitzt und irisches Recht zur Anwendung kommt.

Das wäre aber auch erst der zweite Schritt. Zunächst sollte Oath in Dublin angeschrieben und unter Fristsetzung zur Freischaltung Ihres Kontos aufgefordert werden. Wird darauf nicht reagiert, sollte die Möglichkeit einer Klage geprüft werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 17. Dezember 2017 | 21:27

Vielen Dank.
Habe ich das richtig verstanden, der Anspruch auf Freischaltung besteht auch nach irischem Recht und bei einem freemail-account?
Und kann die Fristsetzung per Email erfolgen, oder sollte das evtl per Einschreiben geschickt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Dezember 2017 | 17:39

Sie haben einen Vertrag über einen E-Mail-Account. Auch nach irischem Recht wird Ihnen ein Anspruch auf Mitteilung der Zugangsdaten bzw. Freischaltung Ihres Kontos zustehen. Ich empfehle, dies schriftlich zu machen und dem Schreiben direkt eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen.

ANTWORT VON

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