Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Dies trifft nicht zu.
Sie haben gegen die Tageszeitung einen Löschungsanspruch, der sich auf den Online-Auftritt beschränkt.
Der Anspruch auf Gegendarstellung stammt aus der Zeit, zu der es nur Print-Ausgaben gab. Damals war eine Löschung unmöglich. Da bei Online-Auftritten eine Löschung problemlos möglich ist, ist auch ein Löschungsanspruch bei bewiesener Unwahrheit gegeben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.