21. Dezember 2024
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14:41
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: stefan.lorenz@steuer-aktiv.de
Zunächst sollten Sie schriftlich eine detaillierte Beschwerde verfassen und diese per Einschreiben mit Rückschein an den Bestatter senden. In diesem Schreiben schildern Sie den Sachverhalt klar und präzise, führen die Verstöße gegen die getroffenen Vereinbarungen auf und fordern eine Stellungnahme sowie eine Wiedergutmachung. Dies könnte die Rückerstattung der gesamten oder zumindest eines Teils der Bestattungskosten umfassen, die Sie verauslagt haben. Ergänzend könnten Sie verlangen, dass der Bestatter ein angemessenes Schmerzensgeld zahlt, um den immateriellen Schaden durch die Missachtung Ihrer Wünsche und die emotionale Belastung zu kompensieren.
Falls der Bestatter nicht auf Ihr Schreiben reagiert, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Klage auf Schmerzensgeld ist durchaus sinnvoll, wenn eine schwere Pflichtverletzung vorliegt. Solche Klagen sind in vergleichbaren Fällen bei emotionalen Belastungen durch die Missachtung eines letzten Wunsches der Verstorbenen oder durch respektloses Verhalten des Dienstleisters erfolgreich gewesen. Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert stark, beträgt aber in ähnlichen Fällen üblicherweise zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Eine genaue Summe kann von der Intensität der seelischen Belastung und den Umständen des Vertragsbruchs abhängen.
Parallel dazu könnten Sie eine Klage auf Schadenersatz prüfen. Hier könnten sämtliche Bestattungskosten geltend gemacht werden, wenn sich belegen lässt, dass der Bestatter seine vertraglichen Hauptpflichten gröblich verletzt hat. Diese Kosten umfassen nicht nur den Bestatter selbst, sondern könnten auch Friedhofsgebühren, Kosten für externe Redner oder andere im Zusammenhang mit der Beisetzung entstandene Auslagen betreffen.
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, könnten Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben. Dies erfordert allerdings Kooperationsbereitschaft des Bestatters. Mit einem anwaltlich formulierten Schreiben könnten Sie dem Bestatter eine letzte Frist setzen und Ihre Forderungen nochmals präzisieren. Hier ist es sinnvoll, realistische Vorschläge zu machen, z. B. die Übernahme eines Großteils der Kosten oder eine pauschale Zahlung.
Darüber hinaus können Sie sich an die Handwerkskammer oder einen Berufsverband wenden, sofern der Bestatter dort organisiert ist. Solche Institutionen haben in der Regel ein Interesse an der Einhaltung professioneller Standards und können Druck auf den Bestatter ausüben, damit er auf Ihre Beschwerde eingeht.
Ich empfehle, den Fall umfassend dokumentieren zu lassen, einschließlich des E-Mail-Verkehrs, der Absprachen und der Kommunikation nach der Beschwerde. Dies wird entscheidend sein, falls Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen.
Ich hoffe das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!