Wohnrecht oder Nutzung nach Trennung, nicht verheiratet im alleinigen Eigentum

3. März 2025 13:59 |
Preis: 30,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich wohne seit der Trennung meiner Partnerinn (mit geringen Einkommen) und den gemeinsamen kinder (4) und (7) weiterhin bis es eine passende Wohnung gibt, in meiner Eigentumswohnung die es schon vor unserer Partnerschaft gab.
Seit geraumer Zeit, droht meine Expartnerinn (nicht verheiratet) mich aus meiner Wohnung raus zu werfen, sie hat keinerlei Anteile, zahlt auch keine Miet-oder Nebenkosten.

ist das Rechtens machbar aufgrund der Kinder ?

3. März 2025 | 14:38

Antwort

von


(1239)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
Guten Tag,

es tut mir leid, dass Sie in dieser schwierigen Situation sind. Die rechtliche Lage bezüglich der Wohnung und der drohenden Räumung durch Ihre Ex-Partnerin hängt von verschiedenen Faktoren ab:

1. Eigentum und Besitzrecht
Da Sie der Eigentümer der Wohnung sind und sie bereits vor der Partnerschaft existierte, dürfte Ihnen grundsätzlich das Hausrecht zustehen. Ihre Ex-Partnerin hat, da sie keine Anteile an der Wohnung besitzt und auch keine Miet- oder Nebenkosten zahlt, keine rechtliche Grundlage, Sie aus der Wohnung zu verweisen.

2. Wohnrecht wegen der Kinder
Da Sie die Wohnung bereits vor der Beziehung und der Geburt der Kinder besessen haben, besteht kein Wohnrecht für Ihre Ex-Partnerin, es sei denn, sie hätte in der Vergangenheit vertraglich ein Wohnrecht vereinbart. Auch wenn Kinder im Spiel sind, hat dies grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihr Recht als Eigentümer, die Wohnung weiterhin zu bewohnen.

Allerdings könnte es sein, dass eine neue Regelung zur Kinderbetreuung und zum Umgang mit dem gemeinsamen Wohnraum im Rahmen des Sorgerechts oder der Kindeswohlregelungen eine Rolle spielt. Das könnte bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung von Bedeutung sein, wenn es um den Lebensmittelpunkt der Kinder geht.

3. Mögliche Einflüsse durch das Kindeswohl
Das Wohl der Kinder könnte in einem Rechtsstreit um die Wohnung eine Rolle spielen, besonders wenn Ihre Ex-Partnerin die Wohnung für sich und die Kinder beansprucht. Sollte sie in der Wohnung verbleiben wollen, könnte sie unter Umständen versuchen, dies durch ein gerichtliches Verfahren durchzusetzen, indem sie argumentiert, dass es für die Kinder im Sinne des Kindeswohls wichtig ist, in der Wohnung zu bleiben. Dies könnte jedoch nur in einem Fall zutreffen, in dem das Gericht dies für erforderlich hält, und nicht allein aufgrund der Tatsache, dass die Kinder dort wohnen.

4. Wann könnte sie dich tatsächlich aus der Wohnung verweisen?
Wenn Sie ein Mietverhältnis eingegangen sind (z. B. mit ihr oder mit einem Dritten), könnte eine Kündigung durch den Vermieter (in diesem Fall Sie) oder der Mieter (Ihre Ex) ein Thema sein.
Keine Mietzahlung und keine Vereinbarung über ein Wohnrecht würden ihr rechtlich keine Grundlage für eine Kündigung oder einen Anspruch auf Verbleib in der Wohnung geben.

5. Wie sollte man reagieren?
Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation nicht einfach unbesonnen handeln. Wenn Ihre Ex-Partnerin weiterhin Druck ausübt, wäre es ratsam, rechtzeitig rechtliche Schritte zu unternehmen. Sie könnten einen Anwaltskollegen vor Ort für Familienrecht konsultieren, um mögliche weitere Schritte zu klären. Entsprechende Anwaltskontakte für eine Vertretung bei Ihnen vor Ort finden Sie etwa hier auf dieser Plattform oder auch unter: https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche
Einen schriftlichen Hinweis an sie senden, dass sie keinerlei Recht hat, dich aus der Wohnung zu verweisen, und dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind.
Bei Bedarf ein vermittelndes Gespräch oder eine Mediation anstreben, um Konflikte zu lösen, vor allem, wenn auch das Wohl der Kinder berücksichtigt werden muss.: https://mediation.anwaltverein.de/nc/mediatorensuche


Viele Grüße


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