17. August 2015
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15:52
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
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E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen.
Es bestand lediglich Kontakt zwischen den Parteien um die allgemeinen Modalitäten abzuklären.
Es waren weder eine konkrete Menge an Blüten noch ein konkreter Preis vereinbart, sodass es an den wesentlichen Bestandteilen eines Vertrages mangelt.
Die Gärtnerei kann daher keine Kosten geltend machen.
Dies gilt aber nur, wenn die von der Gärtnerei zur Verfügung gestellten Blüten bei der Hochzeit nicht verbraucht worden sind. Diese sollten dann zurückgegeben werden.
Wurden die Blüten aber dennoch verbraucht, ist dadurch zumindest konkludent ein Vertrag zustande gekommen, sodass die Kosten dann doch zu bezahlen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin