Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,
ich bedanke mich für Ihr Interesse an der online-Rechtsberatung in
dieser Form.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für
Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:
1. Nach dem Tod der Mutter erben die beiden Töchter. Der Erbteil des Sohnes fällt ebenfalls kraft Anwachsung an die beiden Töchter also die Schwestern zu gleichen Teilen.
2. Die Ex-Frau hat keinen Anspruch auf das Erbe der Mutter.
sehr geehrter Rechtssuchender,
ich bedanke mich für Ihr Interesse an der online-Rechtsberatung in
dieser Form.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für
Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:
1. Nach dem Tod der Mutter erben die beiden Töchter. Der Erbteil des Sohnes fällt ebenfalls kraft Anwachsung an die beiden Töchter also die Schwestern zu gleichen Teilen.
2. Die Ex-Frau hat keinen Anspruch auf das Erbe der Mutter.