13. Dezember 2007
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21:26
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Gegenüber einem minderjährigen Kind haben Sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sollte es keine weiteren Unterhaltsberechtigten geben, so müssen Sie für Ihre zehnjährige Tochter 254 Euro Unterhalt zahlen. Mit beiden Unterhaltsverpflichtungen wird Ihr notwendiger Selbstbehalt von 900 Euro nicht unterschritten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht